von Dr. Martin Danner

Kaum waren die „Eckpunkte zu einer Gesundheitsreform 2006“ der Bundesregierung veröffentlicht, entbrannte die Debatte zum Für und Wider des so genannten „Gesundheitsfonds“. Krankenkassen und Gewerkschaften machten mobil gegen die Verlagerung des Beitragseinzuges der Versicherten auf eine neue Fondsbehörde. Die Regierung hielt dagegen mit dem Vorwurf, dass die Krankenkassen mit einer Kampagne gegen die Regierungspläne rechtswidrig Versichertengelder veruntreuten.
Die Frage, welche Auswirkungen die Reformpläne denn auf die Patienten haben würden, was sie insbesondere für chronisch kranke und behinderte Menschen bedeuten, trat dagegen völlig in den Hintergrund. Die Eckpunkte zur Gesundheitsreform enthalten jedoch neben dem Fondsmodell noch zahlreiche weitere Vorhaben, die das Versorgungsgeschehen gerade für chronisch kranke und behinderte Menschen verändern können.
Nachfolgend soll hierüber ein Überblick gegen werden:
Die Eckpunkte der Bundesregierung zur Gesundheitsreform enthalten nur punktuell Vorhaben, die zu einer qualitativen Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung chronisch kranker und behinderter Menschen führen können. Auch hinsichtlich der Versorgungsstrukturen enthalten die Eckpunkte nur vereinzelt Verbesserungen für chronisch kranke und behinderte Menschen.
Es fehlt nach wie vor an einer grundlegenden Neuausrichtung des Gesundheitswesens, weg von der primären Orientierung an der akutmedizinischen Behandlung und hin zu einer stärkeren sektorübergreifenden Ausrichtung auf die spezifischen Belange chronisch kranker und behinderter Menschen.
Ausbaubedürftig ist nach wie vor die stärkere Patientenorientierung im gesamten Gesundheitswesen. Hier bleiben die Eckpunkte weit hinter den Vorgaben des Koalitionsvertrages der Regierungsparteien zu-rück, wo noch ein Ausbau der Patientenbe-teiligung und eine Weiterentwicklung der Patientenrechte als klare Ziele festgelegt sind.
Zu begrüßen ist andererseits, dass der Irrweg von breitflächigen Leistungsausgrenzungen, wie er noch im Rahmen der Gesundheitsreform 2003 beschritten wurde, mit den vorliegenden Eckpunkten verlassen wurde, und dass sogar – insbesondere im Bereich der Rehabilitation – einige weitere Leistungsbereiche für die gesetzliche Krankenversicherung erschlossen werden sollen.
Hinsichtlich der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen geben die Eckpunkte Anlass zur Sorge. Einerseits sollen nur wenige neue Finanzierungsgrundlagen, wie bspw. beschränkte Steuerzuschüsse, erschlossen werden, und auch die private Krankenversicherung wird unverständlicherweise nicht hinreichend mit einem Solidaranteil zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen.
Andererseits drohen weitere Belastungen für die ohnehin schon über Gebühr belasteten Patientinnen und Patienten. So soll die Belastungsgrenze des § 62 SGB V für Zuzahlungen auf einen noch kleineren Personenkreis reduziert werden als dies ohnehin schon der Fall ist. Überdies ist in den Eckpunkten in keiner Weise vorgesehen, dass die bestehenden Härten hinsichtlich der Belastungsgrenze, wie bspw. Nichteinbeziehung der Kosten für nichtverschreibungspflichtige Medikamente, entschärft werden sollen.
Besonders kritikwürdig ist aber die geplante Einführung eines „Zusatzbetrages“ von bis zu einem Prozent des Einkommens der Versicherten, der neben den regulären Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung und neben den Zuzahlungen, Aufzahlungen, Praxisgebühren, Eigenanteilen, etc. noch geleistet werden soll.
Gerade chronisch kranke und behinderte Menschen würden hiervon besonders hart betroffen sein, da bei Ihnen all die genannten Belastungen häufig kumulativ auftreten. Außerdem sind diese Patienten - gerade unter dem Regime zunehmender Einzelverträge zwischen Kassen und Leistungserbringern - in der Regel gehindert, einfach zu einer Kasse mit einem geringeren Zusatzbetrag zu wechseln. Mit einem solchen Kassenwechsel würde dann nämlich in der Regel auch der Zugang zu den jeweiligen Leistungserbringern, mit denen von der bisherigen Kasse Einzelverträge geschlossen wurden, verloren gehen.
Zu kritisierten ist ferner, dass mit der Deckelung der Arbeitgeberbeiträge der Grundsatz der paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung ohne Not aufgegeben werden soll.
Die Eckpunkte sehen keine Verbesserung der Transparenz im Leistungsgeschehen für die Versicherten vor. Ganz generell ist zu kritisieren, dass die Eckpunkte an vielen Stellen, wie beispielsweise bei den Arzneimittelrabattverträgen, die künftig von den pharmazeutischen Unternehmen nicht nur mit den Krankenkassen, sondern auch mit einzelnen Apotheken abgeschlossen werden können, eine für die Patientinnen und Patienten sehr unübersichtliche Wettbewerbsstruktur geschaffen werden soll. Andererseits fehlt eine angemessene Stärkung der Patientenberatung und –unterstützung. Auch strukturell fehlen in den Eckpunkten Vorgaben für eine entscheidende Verbesserung der Transparenz im Gesundheitswesen.
Die hierdurch wohl noch verstärkte Unübersichtlichkeit des Leistungsgeschehens wird vor allem chronisch kranke und behinderte Menschen belasten und gerade diese Patientengruppe an einer mündigen Mitgestaltung am Leistungsgeschehen mehr und mehr hindern.
Solange es jedenfalls bei der Versorgung chronisch kranker und behinderter Menschen bei der bestehenden Intransparenz des Leistungsgeschehens bleibt, und solange es erwiesenermaßen in großem Umfang zu Fehlsteuerungen kommt, die bei vielen Menschen unnötiges Leid verursachen, die aber auch zu enormen Ressourcenverschwendungen führen, besteht aus Sicht der BAG SELBSTHILFE kein Anlass die Versicherten nun noch mit weiteren finanziellen Belastungen in Form von Zusatzbeträgen zu überziehen.
Insgesamt ist daher abzulehnen, dass in den Eckpunkten kaum Maßnahmen vorgesehen sind, die zu einer effizienteren Ressourcenverwendung im Gesundheitssystem führen, dass aber andererseits die Versicherten neben den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung, neben Zuzahlungen, Aufzahlungen, Praxisgebühren, Eigenanteilen, etc. nun auch noch mit einem erheblichen Zusatzbetrag in Höhe von bis zu einem Prozent des Einkommens belastet werden sollen.
Der geplante Gesundheitsfonds an sich wird nur zu einer allenfalls geringfügigen Effektivierung des Gesundheitssystems führen. Zwar mag der vereinheitlichte Beitragseinzug Ressourcen für die Erfüllung anderer Aufgaben bei den gesetzlichen Krankenkassen frei setzen. Es ist jedoch zu befürchten, dass der Aufbau einer neune Fondsbehörde gerade diese Ressourcen wieder verschlingen wird.
In struktureller Hinsicht dürfte der Fonds ohnehin nur Bedeutung als noch offene Weichenstellung für eine Weichenstellung für eine künftig anders zusammengesetzte Bundesregierung haben:
Während eine künftig allein von der CDU/CSU bestimmte Bundesregierung hiermit das Modell der Kopfpauschale über das Vehikel des „Zusatzbetrages“ besser realisieren könnte, könnte eine allein von der SPD bestimmte Bundesregierung im Sinne der Bürgerversicherung zusätzliche Einkommensarten und Steuern besser in das System einspeisen.
Wie sich der in den Eckpunkten vorgesehene Umbau der Kassenlandschaft so wie der gemeinsamen Selbstverwaltung auf das Versorgungsgeschehen auswirken wird, lässt sich jetzt noch nicht abschätzen. Es ist jedoch zu befürchten, dass durch den wachsenden Kostendruck bei den Krankenkassen künftig freiwillige Leistungen gar nicht mehr und Ermessensleistungen nur noch einschränkt gewährt werden. Aus Sicht der BAG SELBSTHILFE ist es daher angezeigt, dass im Rahmen des Reformvorhabens auch im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, die meisten „Kann-“ und „Soll“-Leistungen in „Muss“-Leistungen überführt werden. Der angesprochene Kostendruck bei den Krankenkassen wird durch die geplante Einführung der Möglichkeit von Selbstbehalten für gesunde Versicherte noch verschärft. Die BAG SELBSTHILFE lehnt die Einführung solcher Selbstbehalte ab, da hierdurch in unsolidarischer Art und Weise den Kassen weitere finanzielle Ressourcen entzogen würden.
Auch die Selbsthilfeförderung nach § 20 Abs. 4 SGB V könnte von den angesprochenen negativen Entwicklungen betroffen sein. Andererseits ist in den Eckpunkten nochmals vorgesehen, dass ein Präventionsgesetz noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden soll. Damit ist aus Sicht der BAG SELBSTHILFE natürlich auch die Hoffnung verbunden, dass die seit langem vorgesehene Neuregelung der Selbsthilfeförderung nach § 20 Abs. 4 SGB V endlich Realität wird.
Es bleibt abzuwarten, ob die Eckpunkte zur Gesundheitsreform in vollem Umfang Eingang in das anstehende Reformgesetz finden werden bzw. welche Konkretisierung sie dort erfahren.
Gerade aus Sicht chronisch kranker und behinderter Menschen ist festzuhalten, dass die gegenwärtigen Reformvorhaben sicherlich nicht den gesamten Reformbedarf im Gesundheitswesen befrieden können.
Der Autor: Dr. Martin Danner ist Referatsleiter Gesundheitspolitik und Selbsthilfeförderung der BAG SELBSTHILFE.
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