Für die „Entwicklung einer Strategie ganzheitlicher Integrationspolitik“ sprach sich der Rundfunkrat des WDR in seiner August-Sitzung aus. Der Programmausschuss hatte zuvor unter Federführung von Geesken Wörmann ein Werkstattgespräch zum „Bild des Menschen mit Behinderung in Hörfunk, Fernsehen und Online sowie Zugang der Betroffenen zu diesen Medien“ durchgeführt. Die Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter und chronisch kranker Menschen in NRW und des Landesbehindertenrates NRW ist Mitglied des Rundfunkrates und vertritt dort die Interessen behinderter Menschen in Nordrhein-Westfalen.

Programmbeobachtungen des Landesbehindertenrates NRW hatten ergeben, dass Menschen mit Behinderung im Fernsehen im Vergleich zu früher nicht mehr tabu sind. „Immerhin gibt es in der ARD einen einarmigen Kommissar und im ZDF einen Ermittler im Rollstuhl, die suggerieren, dass auch ein Mensch mit Behinderung einen anspruchsvollen Beruf ausüben kann“, heißt es in dem Rundfunkratspapier. „Allerdings machte unsere Programmbeobachtung auch deutlich, dass es eine große Hilflosigkeit gegenüber dem Thema Behinderung gibt. Begrifflichkeiten werden oft falsch wiedergegeben oder sind gar nicht bekannt“, erläutert Geesken Wörmann. „Oder, wenn das Thema Behinderung im Mittelpunkt einer Reportage steht, dann wagt es niemand in diesem Zusammenhang auch das Thema Arbeitslosigkeit anzusprechen. Das sind dann zwei ‚schwere’ Themen und damit wird der Zuschauer vermeintlich überfordert.“
Und so kommt das Rundfunkratspapier zu dem Schluss, dass immer noch zu wenig über Menschen mit Behinderungen informiert werde, um „Klischees und Vorurteilen wirksam zu begegnen“.
Positiv bewertet wird, dass insbesondere das WDR-Internet-Angebot hinsichtlicht der barrierefreien Gestaltung erheblich vorangekommen ist. „Allerdings darf beispielsweise die Untertitelung von Filmen, die hörbehinderte Zuschauer zeitversetzt im Internet finden, nicht dazu führen, dass Hörfilme gar nicht mehr ausgestrahlt oder überhaupt produziert werden. Schließlich hat nicht jeder einen Internetzugang, und warum sollten Gehörlose einen Film später ansehen müssen“, fragt die Landesbehindertenratsvorsitzende. Schließlich seien alle Medien für alle da.
Der Rundfunkrat schlägt im Einzelnen vor, das Thema Behinderung in der journalistischen Aus- und Weiterbildung und bei der Kameraführung besonders zu berücksichtigen. Des Weiteren sollten den Programm-Machern versierte Ansprechpartner – nach englischem Beispiel so genannte Disability-Trainer – zum Thema Behinderungen zur Seite stehen. Untertitelungen und Gebärdensprachübersetzungen von Sendungen sollten ausgeweitet und Hintergrundmusiken und Geräusche mit Rücksicht auf ältere Zuschauer und Hörer minimiert werden. Für die Herstellung von Hörfilmen für blinde und sehgeschädigte Menschen empfiehlt der Rundfunkrat die Einführung eines Quoten-Stufen-Plans. Das Internet-Angebot müsse über die bereits vorhandenen behindertengerechten Angebote hinaus innerhalb der gesetzlichen Frist barrierefrei gestaltet werden. Die Personalplanung sollte darauf ausgerichtet werden, die vorgeschriebene Fünf-Prozent-Quote von Menschen mit Behinderungen an der Gesamtzahl der Beschäftigten gegebenenfalls schrittweise zu erreichen.
Auch seien WDR-Gebäude und Sitzungsräume bei Neu- und Umbauten barrierefrei zugänglich zu machen. Schließlich wird der WDR gebeten, sich darum zu bemühen, das Forschungsdefizit über das Bild von Menschen mit Behinderungen in den Medien zu beheben. Dabei solle auch ermittelt werden, welche Wirkung die Darstellung von Menschen mit Behinderungen in unterschiedlichen Programmgenres auf das Publikum haben.
„Ich bin froh, dass sich der Rundfunkrat einstimmig für alle Empfehlungen aus dem Werkstattgespräch ausgesprochen hat“, erklärt Geesken Wörmann. „Und es wird eine neue Anstrengung sein, für die Nachhaltigkeit dieser Empfehlungen Sorge zu tragen.“
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