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Die Sommerpause steht bevor, das Thema Fußball steht im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses, und die Regierungskoalition will bis Anfang Juli noch so Einiges auf den Weg bringen, unter anderem in Sachen Gesundheit und Antidiskriminierung.
Die Arbeitsgruppe der Bundesregierung zur Vorbereitung der Gesundheitsreform tagt im Geheimen, was das politische Handeln deutlich erschwert. Es zeichnet sich jedoch ab, dass sich die Regierungskoalition auf eine Fonds-Lösung einigen wird.
„Kommt der Gesundheitsfonds“, so Dr. Martin Danner in einer unserer Pressemitteilungen, „werden chronisch Kranke von Risikozuschlägen und Zuzahlungen überschüttet. Das ist der Anfang vom Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung in Deutschland.“
Bislang zahlen die Versicherten je nach Krankenkasse unterschiedliche Beiträge in Höhe von durchschnittlich 13,3 Prozent an ihre Kasse, von denen der Arbeitgeber die Hälfte trägt. Darüber hinaus zahlen alle Versicherten seit 2004 einen für alle Kassen einheitlichen Zusatzbetrag von 0,9 Prozent. Dieses Beitragsmodell soll nach den Plänen der Bundesregierung durch einen Fonds abgelöst werden, in den die Arbeitsgeber pauschal rund sechs Prozent der Lohnsumme und die Versicherten einen einheitlichen Prozentsatz ihres Lohns und anderer bisher nicht der Beitragspflicht unterliegenden Einkommen – beispielsweise Zinseinnahmen – zahlen müssen. Außerdem sollen Steuergelder in den Fonds fließen, etwa für die zurzeit noch über Beiträge finanzierte Versicherung für Kinder.
Aus diesem Topf sollen die Krankenkassen einen Betrag erhalten, der irgendwo zwischen 150 und 170 Euro liegen und die durchschnittlichen Behandlungskosten pro Patient abdecken soll. Kassen, die mit diesem Geld nicht auskommen, müssten zusätzlich bei ihren Versicherten einen Extrabetrag etwa als Kopfpauschale erheben. Patientinnen und Patienten, deren Versorgung teurer ist, werden so zum Finanzierungsrisiko für die Krankenkassen. Schon dies ist eine strukturelle Diskriminierung chronisch kranker und behinderter Patientinnen und Patienten. Derzeit ist unklar, ob diese Diskriminierung dadurch abgemildert werden soll, dass die Krankenkasse für besonders „krankheitsbelastete“ PatientInnen einen Zuschlag erhalten soll. Damit wäre ein so genannter morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich notwendig.
Kommt es allerdings nicht zu einem solchen Ausgleich, wird die finanzielle Lage vor allem für die Krankenkassen schwierig, die besonders viele „teure“ PatientInnen versichern. „Wir befürchten, dass Krankenkassen wenig Interesse an chronisch kranken Patienten haben werden“, sagte Dr. Martin Danner. Er vermutet, dass es vielmehr einen Wettbewerb um die „gesunden“ Versicherten geben wird.
Nicht gerade ein Ruhmesblatt für die Integrationspolitik in Deutschland ist das Verhalten der CDU-Länderchefs im Bundesrat. Die hatten nämlich Mitte Juni darauf bestanden, dass die Europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien im Entwurf des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes „grundsätzlich ein-zu-eins“ umgesetzt werden sollen. Den weitergehenden Entwurf der Regierungskoalition, die bekanntermaßen aus CDU und SPD PolitikerInnen besteht, lehnten die CDU-geführten Bundesländer ab. Anfang Mai hatte sich der Koalitionsausschuss darauf geeinigt, dass das Benachteiligungsverbot über die EU-Vorgabe hinaus auch homosexuelle, alte und behinderte Menschen schützen soll. Mit dem Gesetzentwurf folgt die Bundesregierung EU-Staaten wie etwa Großbritannien und den Niederlanden, die ebenfalls über die EU-Vorgabe hinaus entschieden haben. Dabei kann die Länderkammer wenig gegen das geplante Gesetz ausrichten, schließlich bedarf es nicht der Zustimmung des Bundesrates. Aber ein paar Steine im Weg gehen schon…
Elisabeth Fischer
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