Tipps zur Beantragung von Selbsthilfeförderung

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Tipps zur Beantragung von Selbsthilfeförderung

von Andreas Renner

80 Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus mehr als 60 Selbsthilfeorganisationen waren am 12. Dezember 2005 ins Gustav-Heinemann-Haus nach Bonn gekommen und der Einladung der BAG SELBSTHILFE zu einer Informations- und Schulungsveranstaltung „Beantragung von Selbsthilfeförderung nach § 20 Abs. 4 SGB V“ gefolgt. Christoph Nachtigäller, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE, und Hannelore Loskill, stellvertretende Vorsitzende der BAG SELBSTHILFE, begrüßten, auch im Namen des erkrankten Vorsitzenden der BAG SELBSTHILFE Friedel Rinn, die zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Christoph Nachtigäller eröffnete dann die Veranstaltung mit einem Vortrag zu den Erfahrungen und Perspektiven der Selbsthilfeförderung der Krankenkassen. Es folgten – unterbrochen durch eine Phase zum informellen Austausch der Teilnehmenden – vier Referate, in denen aktuelle Informationen zum Förderverfahren gegeben wurden: Karin Niederbühl (VdAK/AEV) gab aus der Sicht der Spitzenverbände der Krankenkassen Hinweise zum aktuellen Verfahren der Selbsthilfeförderung für das Jahr 2006 auf Bundesebene.

Andreas Renner bei seinem Vortrag.

Andreas Renner (BAG SELBSTHILFE) berichtete über die Beratungsangebote und Datenbanken der BAG SELBSTHILFE zum Thema. Anna Kresula (BKK Bundesverband) stellte die Schwerpunktförderung des BKK Bundesverbandes sowie die Fördergrundsätze des so genannten Förderpools „Partner der Selbsthilfe“ vor. Dr. Martin Danner (BAG SELBSTHILFE) gab schließlich konkrete Hinweise zu Einzelproblemen, die sich in der Selbsthilfeförderung der Krankenkassen nach § 20 Abs. 4 ergeben können.

Zu allen Vorträgen gab es intensive Diskussionen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfeorganisationen stellten sehr engagiert und anschaulich ihre Erfahrungen mit der Praxis der Selbsthilfeförderung durch die Kassen dar. Im Vordergrund standen dabei vor allem Probleme durch die fehlende Transparenz der Selbsthilfeförderung bei den Krankenkassen, die umfangreichen bürokratischen Anforderungen bei der Antragstellung, fehlende Begründungen bei negativen Förderentscheiden, Unklarheiten bei der Beantragung bei mehreren Krankenkassen, Unsicherheiten bei der parallelen Beantragung von pauschalen Fördermitteln und Projektanträgen, unterschiedliche Erfahrungen der Selbsthilfeorganisationen in den verschiedenen Bundesländern sowie die fehlende Bereitschaft der Krankenkassen die BAG SELBSTHILFE sowie die Landesarbeitsgemeinschaften in der Selbsthilfeförderung zu berücksichtigen.

Frau Niederbühl und Frau Kresula standen allen Fragestellern und Diskussionsteilnehmern Rede und Antwort. So wurden beispielsweise Kriterien benannt, an denen sich die Krankenkassen beim Umfang der Selbsthilfeförderung orientieren: Größe der Selbsthilfeorganisation, Verbreitung der Krankheitsbilder, Strukturen der Selbsthilfeorganisation sowie deren Aktivitäten. Sie wiesen auf große Bemühungen auf der Kassenseite hin, die Selbsthilfeförderung angemessen zu praktizieren. Sie regten bei den Selbsthilfeorganisationen an, Kontakt mit den jeweiligen Vertreterinnen und Vertretern der Krankenkassen aufzunehmen und machten deutlich, dass eine Projektförderung für die BAG SELBSTHILFE und die Landesarbeitsgemeinschaften auf jeden Fall möglich sei.

Auf Vorschlag verschiedener Teilnehmer wurden die Themen der geplanten drei Arbeitsgruppen auch im Plenum erörtert: Selbsthilfeförderung im Bereich seltener Erkrankungen, Selbsthilfeförderung von Bundesverbänden mit nicht-rechtsfähigen Untergliederungen sowie „Gesundheitsbezogene“ Selbsthilfe. Hier wurde wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass sich die Krankenkassen bei Selbsthilfeorganisationen seltener Erkrankungen aber auch bei Bundesorganisationen mit nicht-rechtsfähigen Untergliederungen weniger an formellen Strukturmerkmalen orientieren sollten, sondern an der konkreten Praxis der Selbsthilfearbeit der jeweiligen Organisationen. Wichtig waren hier auch Hinweise an die Kassen, ihre Sichtweise der „gesundheitsbezogenen“ Selbsthilfe durch Praxiserfahrungen zu optimieren.

Den Abschluss bildete eine Diskussion zu den „Perspektiven der Selbsthilfeförderung“ in der vor allem das Bemühen aller Gesprächsteilnehmer stand, das Thema unter einer konstruktiven Perspektive zu begreifen. Es wurde wiederholt betont, dass Informations- und Schulungsveranstaltungen zum Thema Selbsthilfeförderung regelmäßig stattfinden sollten.

Es ist positiv anzumerken, dass - neben den beiden vorgesehenen Referentinnen der Krankenkassen - weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkassen, die am Fördergeschehen auf der Bundesebene beteiligt sind, mit einer Teilnahmen an der Veranstaltung ihr Interesse an den Erfahrungen der Selbsthilfeorganisationen dokumentiert haben. Ferner bot die Veranstaltung vielfältige Gelegenheiten zum Austausch zwischen den Selbsthilfeorganisationen und zur Kontaktaufnahme mit den anwesenden Vertreterinnen und Vertretern der Krankenkassen.

Hannelore Loskill und Christoph Nachtigäller beschlossen die Veranstaltung mit einem positiven Resumé, dankten dem Bundesministerium für Gesundheit für die finanzielle Unterstützung zur Durchführung der Veranstaltung und nahmen den Vorschlag vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf, in dem sie eine weitere Veranstaltung zu diesem Thema für das Jahr 2006 ankündigten.

Der Autor: Andreas Renner ist Referent im Referat Gesundheitspolitik und Selbsthilfeförderung der BAG SELBSTHILFE.