Leitsätze und Monitoring

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BAG SELBSTHILFE gibt Kompendium auf CD Rom heraus

Neutralität und Unabhängigkeit

Der Stellenwert der Selbsthilfe hat sich in den vier Jahrzehnten seit der Gründung der BAG SELBSTHILFE - Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. - grundlegend geändert. Am 19. April 1967 wurde die BAG SELBSTHILFE - damals als Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V. - vor allem von Elternorganisationen gegründet. Inzwischen ist die Zahl der Mitgliedsverbände auf 101 bundesweit arbeitende Selbsthilfeorganisationen behinderter und chronisch kranker Menschen angewachsen und die Mehrzahl der vertretenen Mitglieder sind Menschen mit chronischen - zunehmend - seltenen chronischen Erkrankungen.

Ging es in den Gründungs- und Aufbaujahren vor allem darum, die gravierenden Versorgungslücken in der pädagogischen, medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation zu schließen, folgte in den 1980er Jahren eine Zeit, in der sich die Behindertenverbände mit den Werten und Zielvorstellungen der eigenen Arbeit auseinandersetzten und für ein selbstbestimmtes Leben - vor allem behinderter Menschen - einzutreten. In den 1980er Jahren brachte aber eine neue Welle von Selbsthilfeverbänden chronisch kranker Menschen einen Zuwachs, der auch die Arbeitsschwerpunkte der BAG SELBSTHILFE neu akzentuierte und bis heute zu einer immer größeren Professionalisierung der Patientinnen- und PatientenvertreterInnen aus den Reihen der BAG SELBSTHILFE führte und führt.

Nun werden die Leistungen der Gesundheitsselbsthilfe nicht allein von Menschen mit chronischen Erkrankungen stark nachgefragt. Auch ÄrztInnen und PolitikerInnen, Versicherungs- und Leistungsträger erkennen die ehrenamtlichen VertreterInnen der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe als äußerst sachkundige ExpertInnen an, fragen ihr auf Betroffenenkompetenz Wissen nach und weisen ihnen zunehmend qualifizierte Beratungsaufgaben in Steuerungs- und Entscheidungsgremien wie etwa im Gemeinsamen Bundesausschuss zu.

Die Förderung der Selbsthilfe ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der die Krankenkassen, Rehabilitationsträger sowie Bund, Länder und Kommunen beteiligt sein sollen. Die geübte Förderpraxis zeigt allerdings, dass von einer angemessenen und gesicherten Förderung keine Rede sein kann. Die öffentliche Hand fährt vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltssituation ihre Fördermittel ständig zurück. Die Krankenkassen und ihre Verbände setzen die vom Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeiten nach § 20 Abs.4 SGB V bzw. künftig § 20c SGB V nicht im vom Gesetzgeber vorgesehenen Maß um. Und auch die Rehabilitationsträger beteiligen sich nicht oder nur marginal an der Selbsthilfeförderung.

Für die Wirtschaft hingegen ist die finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen zu einem festen Bestandteil ihres gesellschaftlichen Engagements geworden. So gehen Wirtschaftsunternehmen, Pharmafirmen, Heil- und Hilfsmittelhersteller, Banken und auch Privatpersonen zunehmend auf Selbsthilfegruppen und -organisationen aus dem Bereich der Gesundheitsselbsthilfe zu und bieten an, ihre Arbeit finanziell zu fördern. Neben der klassischen Form durch Spenden ist zunehmend die Förderung durch Sponsoring vertreten.

Auch wenn die Bedeutung von Sponsoring in den vergangenen Jahren ständig gewachsen ist, darf nicht übersehen werden, dass diese Finanzierungsmöglichkeit keine Lösung von Haushaltproblemen darstellt. Zwar bietet Sponsoring die Chance auf Einnahme zusätzlicher Mittel, es bleibt aber die Gefahr von Abhängigkeit und Einflussnahme der Geldgeber.

Weil Selbsthilfeorganisationen Anlaufstellen sind, in denen Menschen auf Erfahrungswissen beruhende Informationen nachfragen können, ist ihre neutrale Ausrichtung und ihre Unabhängigkeit von den Interessen und der Einflussnahme Dritter unabdingbar. Deshalb achtet die Gesundheitsselbsthilfe darauf, dass sie bei jeder Form der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen die Kontrolle über die Inhalte ihrer Arbeit behält und unabhängig handeln kann.

Daher ist das Thema Sponsoring durch Wirtschaftsunternehmen in den Mitgliedsverbänden der BAG SELBSTHILFE bereits seit einigen Jahren Thema innerverbandlicher Informations- und Diskussionsprozesse. Um die Neutralität und Unabhängigkeit zu waren und auch künftig zu gewährleisten, hat die BAG SELBSTHILFE mit ihren Mitgliedsorganisationen Leitsätze für die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen verabschiedet und ein Monitoring-Verfahren beschlossen, das der Beratung und Information der Mitgliedsverbände dient, mit dem aber auch die Leitsätze weiterentwickelt und Verstöße gegen diese Leitsätze sanktioniert werden sollen.

Die BAG SELBSTHILFE gibt eine CD ROM mit einer Zusammenstellung wichtiger Arbeitshilfen rund um das Thema Leitsätze und Monitorin heraus, anhand derer die Mitgliedsverbände die Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen auf eine sichere Grundlage stellen können. Darüber hinaus bieten die Materialien auch Hinweise auf Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten. „Wir hoffen, mit diesem Kompendium einen Beitrag zu leisten, die Diskussion zur Sicherung der Neutralität und Unabhängigkeit in die gesamte Selbsthilfe tragen zu können", so Dr. Martin Danner, Referat Gesundheitspolitik und Selbsthilfeförderung der BAG SELBSTHILFE.

Die „Leitsätze der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen", die in der Mitgliederversammlung 2006 verabschiedet wurden, stehen auf der Internetseite www.bag-selbsthilfe.de unter der Satzung der BAG SELBSTHILFE.
fis