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Eingliederungshilfe

Die Arbeits- und Sozialminister bzw. Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Bundesländer haben auf ihrer 87. Jahreskonferenz (ASMK) am 25. Und 26. November 2010 in Wiesbaden Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Sie sollen der Bundesregierung mit der Aufforderung übergeben werden, einen Arbeitsentwurf für ein „Gesetz zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe“ so rechtzeitig vorzulegen, dass das Gesetzesvorhaben noch in dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages abgeschlossen werden kann.

Im Beschluss der ASMK wird festgestellt, dass die seit 2007 in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe beratenen Eckpunkte zur Reform der Eingliederungshilfe unter Beteiligung der Verbände von Menschen mit Behinderungen und der Verbände der freien Wohlfahrtspflege so weiterentwickelt worden seien, dass von „weitgehend einvernehmlichen Ergebnissen“ ausgegangen werden könne. Damit sei ein „breiter Konsens“ für die weiteren Beratungen des Gesetzesvorhabens erzielt worden. Allerdings gebe es noch „offene Fragen“ und „noch nicht abgeschlossene Begleitprojekte“. Dazu zählten die „Förderung des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets, die Förderung der Konversion stationärer Einrichtungen und individueller Wohnformen und die Förderung der inklusiven Sozialraumgestaltung“.

Gemeinsam mit andern Verbänden behinderter Menschen hatte die BAG SELBSTHILFE sich mit dem nachfolgenden Positionspapier vom September 2010 bereits zu den noch offenen Fragen der Reform geäußert.

Im Rahmen eines Fachgesprächs am 03.02.2011 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales waren die in dem Papier aufgeführten Punkte mit Vertretern von Bund und Ländern erneut diskutiert worden.

Dabei hat das Bundesministerium angekündigt, bis Herbst 2011 einen ersten Rohentwurf für ein Gesetz zur Reform der Eingliederungshilfe vorzulegen.

Jenseits des konkreten Reformvorhabens tritt die BAG SELBSTHILFE im Grundsatz für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe ein, das allen Menschen mit Behinderungen ein umfassendes Unterstützungssystem zur Verfügung stellt und das auf dem Gedanken des Nachteilsausgleichs beruht. Im Verhältnis zur Pflegeversicherung ist dabei streng auf den Vorrang der Eingliederungshilfe vor Pflege zu achten. Ambulante Unterstützungsstrukturen müssen gestärkt und gezielt gefördert sowie Beschränkungen für die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets beseitigt werden.

Forderungen, die Leistungsausgaben in diesem Bereich wegen der finanziellen Belastung der Kommunen zu kürzen, tritt die BAG SELBSTHILFE mit Nachdruck entgegen.

Hier das Forderungspapier als Download