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Gesundheitsreform

Die BAG SELBSTHILFE tritt ein für eine grundlegende Neuausrichtung des Gesundheitswesens, weg von der primären Orientierung an der akutmedizinischen Behandlung und hin zu einer stärkeren sektorübergreifenden Ausrichtung auf die spezifischen Belange chronisch kranker und behinderter Menschen.

Ausbaubedürftig ist auch nach wie vor die stärkere Patientenorientierung im gesamten Gesundheitswesen mit einer Stärkung der Patientenrechte und einem deutlichen Ausbau der Patientenbeteiligung.

Hinsichtlich der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen lehnt die BAG SELBSTHILFE es ab, dass chronisch kranke und behinderte Menschen mit immer neuen Belastungen konfrontiert werden. Die solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen muss wiederhergestellt werden.

Besonders kritikwürdig ist aber die anstehende Einführung eines Zusatzbeitrages von faktisch bis zu zwei Prozent des Einkommens des Versicherten, der neben den regulären Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung und neben den Zuzahlungen, Aufzahlungen, Praxisgebühren, Eigenanteilen, etc. noch geleistet werden soll (§ 242 SGB V).

Gerade chronisch kranke und behinderte Menschen würden hiervon besonders hart betroffen sein, da bei ihnen all die genannten Belastungen kumulativ auftreten. Außerdem sind diese Patienten – gerade unter dem Regime zunehmender Einzelverträge zwischen Kassen und Leistungserbringern – in der Regel gehindert, einfach zu einer Kasse mit einem geringeren Zusatzbetrag zu wechseln. Mit einem solchen Kassenwechsel würde dann nämlich in der Regel auch der Zugang zu den jeweiligen Leistungserbringern, mit denen von der bisherigen Kasse Einzelverträge geschlossen wurden, verlorengehen.

Besonders bedrückend ist die Regelung, wonach Krankenkassen bei Empfängern von Arbeitslosengeld II den Differenzbetrag zwischen kassenindividuellen und "durchschnittlichem" Zusatzbeitrag von ihren Versicherten erheben können, wenn sie dies in ihrer Satzung regeln. Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber den Kassen eine Möglichkeit eröffnet, über die Erhebung von Zusatzbeiträgen nicht kostendeckend versicherte Arbeitslosengeld II-Empfänger aus der Kasse zu drängen. Nachdem gerade chronisch kranke und behinderte Menschen überdurchschnittlich häufig zu niedrigen Einkommensgruppen gehören und gleichzeitig unter Umständen hohe Kosten verursachen, besteht hier die Besorgnis, dass Kassen das Instrument der Satzungsänderung unter dem zunehmenden Wettbewerbsdruck nutzen, um hier ihre finanziellen Belastungen zu minimieren. Für chronisch kranke und behinderte Menschen bedeutet diese Norm daher eine faktische Diskriminierung hinsichtlich ihrer Gesundheitsversorgung.

Die BAG SELBSTHILFE ist im Gesetzgebungsgebungsverfahren gegen diese Regelung vorgegangen und konnte erreichen, dass sie im Fraktionsentwurf nicht mehr enthalten war. Unverständlicherweies wurde sie - offenbar nach der Anhörung im Bundestag - wieder in das Gesetz aufgenommen.