Gesundheitsreform
Die
BAG SELBSTHILFE tritt ein für eine grundlegende Neuausrichtung des
Gesundheitswesens, weg von der primären Orientierung an der akutmedizinischen
Behandlung und hin zu einer stärkeren sektorübergreifenden Ausrichtung auf die
spezifischen Belange chronisch kranker und behinderter Menschen.
Ausbaubedürftig ist auch nach wie vor die stärkere Patientenorientierung im
gesamten Gesundheitswesen mit einer Stärkung der Patientenrechte und einem
deutlichen Ausbau der Patientenbeteiligung.
Hinsichtlich der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen lehnt die BAG
SELBSTHILFE es ab, dass chronisch kranke und behinderte Menschen mit immer
neuen Belastungen konfrontiert werden. Die solidarische Finanzierung der gesetzlichen
Krankenkassen muss wiederhergestellt werden. Besonders kritikwürdig ist dabei
die Einführung eines Zusatzbeitrages von faktisch bis zu zwei Prozent des
Einkommens des Versicherten, der neben dem regulären Beitrag zur gesetzlichen
Krankenversicherung und neben den Zuzahlungen, Aufzahlungen, Praxisgebühren,
Eigenanteilen, etc. noch geleistet werden soll (§ 242 SGB V).
Gerade chronisch kranke und behinderte Menschen würden hiervon besonders hart
betroffen sein, da bei ihnen all die genannten Belastungen kumulativ auftreten.
Außerdem sind diese Patienten – gerade unter dem Regime zunehmender
Einzelverträge zwischen Kassen und Leistungserbringern – in der Regel
gehindert, einfach zu einer Kasse mit einem geringeren Zusatzbetrag zu
wechseln. Mit einem solchen Kassenwechsel würde dann nämlich in der Regel auch
der Zugang zu den jeweiligen Leistungserbringern, mit denen von der bisherigen
Kasse Einzelverträge geschlossen wurden, verlorengehen.
