BAG SELBSTHILFE e.V.: Präventionsgesetz muss Tertiärprävention berücksichtigen

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BAG SELBSTHILFE e.V.: Präventionsgesetz muss Tertiärprävention berücksichtigen

„Es ist dringend notwendig, die Prävention zu einer eigenständigen Säule im Gesundheitswesen zu machen. Die Bundesregierung sollte sich endlich zu einem Präventionsgesetz durchringen und darin nicht nur die Primär- und Sekundärprävention, sondern auch die Tertiärprävention aufnehmen“, fordert Dr. Martin Danner, gesundheitspolitischer Sprecher der BAG SELBSTHILFE, anlässlich der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages am 23. Juni.

Tertiärprävention bezieht sich auf die Linderung und Rehabilitation nach erfolgter Krankheit. „Gerade für behinderte und chronisch kranke Menschen ist die Tertiärprävention ein besonders wichtiges Feld, das in der aktuellen politischen Debatte unverantwortlicherweise zumeist ausgeblendet wird,“ erklärt der Leiter des Referats Gesundheitspolitik und Selbsthilfeförderung beim Dachverband der Selbsthilfeorganisationen behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in Deutschland.

Die BAG SELBSTHILFE e.V. – Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen – ist die Vereinigung der Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in Deutschland. Sie ist Dachverband von 104 bundesweit tätigen Selbsthilfeorganisationen, 14 Landesarbeitsgemeinschaften und 4 Fachverbänden. Über ihre Mitgliedsverbände sind in der BAG SELBSTHILFE mehr als eine Million Menschen mit körperlichen, seelischen und geistigen sowie Sinnes-Behinderungen und Menschen mit unterschiedlichsten chronischen Erkrankungen zusammengeschlossen.