1. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz enthält nur punktuelle Regelungen, die zu einer qualitativen Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung chronisch kranker und behinderter Menschen führen können. Nach wie vor fehlt es in Deutschland an einer grundlegenden Neuausrichtung des Gesundheitswesens, weg von der primären Orientierung an der akut-medizinischen Behandlung und hin zu einer stärkeren sektorübergreifenden Ausrichtung auf die spezifischen Belange chronisch kranker und behinderter Menschen.
Ausbaubedürftig ist auch nach wie vor die stärkere Patientenorientierung im gesamten Gesundheitswesen. Hier bleiben die bisherigen gesetzgeberischen Maßnahmen bislang noch weit hinter den Vorgaben des Koalitionsvertrages der Regierungsparteien zurück, wo noch ein Ausbau der Patientenbeteiligung und eine Weiterentwicklung der Patientenrechte als klare Ziele festgelegt sind.
Die nunmehr beschlossene Ausgestaltung des Gesundheitsfonds ist aus Sicht der BAG SELBSTHILFE abzulehnen, weil hierdurch die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen nicht nachhaltig gesichert werden kann. Unverständlich ist insbesondere, warum die private Krankenversicherung nicht hinreichend mit einem Solidaranteil an den Kosten des Gesundheitswesens herangezogen werden soll. Ferner ist zu bemängeln, dass man gerade in der Endphase des Gesetzgebungsverfahrens kostenträchtige Zugeständnisse an verschiedene Lobbygruppen gemacht hat, was letztendlich zu einer weiteren Belastung der Versicherten entweder über erhöhte Krankenversicherungsbeiträge, über den „Zusatzbeitrag" oder über eine über die Maßen restriktive Leistungsgewährung durch die Krankenkassen führen wird.
Die BAG SELBSTHILFE appelliert daher an die Politik, die für 2009 geplanten Reformschritte nochmals zu überdenken. Insbesondere der Ansatz, über Krankenkassenwechsel der Versicherten eine Wettbewerbsorientierung des Gesundheitswesens zu erreichen, ist aus Sicht der BAG SELBSTHILFE verhängnisvoll: Gerade ältere und hilfebedürftige Menschen sind mit der hierzu erforderlichen Marktbeobachtung und Analyse der Versicherungsangebote in der Regel überfordert, chronisch kranke und behinderte Menschen bleiben bei einem derartigen „Gesundheitsmarkt" gänzlich auf der Strecke: Diese Menschen werden nämlich unter dem künftigen Regime zunehmender Einzelverträge zwischen Kassen und Leistungserbringer in der Regel gehindert sein, einfach zu einer Kasse mit einem geringen Zusatzbeitrag zu wechseln. Mit einem solchen Kassenwechsel wird dann nämlich auch der aufzahlungsfreie Zugang zu den Leistungserbringern, mit denen nur die bisherige Kasse Einzelverträge geschlossen hat, verloren gehen.
Insgesamt ist die beschlossen Gesundheitsreform daher aus Sicht der BAG SELBSTHILFE negativ zu bewerten. Nachbesserungen sind dringend erforderlich.
2. Aktuelle Stellungnahmen der BAG SELBSTHILFE zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (Aktuelles)
3. Sonstige gesundheitspolitische Stellungnahmen der BAG SELBSTHILFE (Archiv)
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