Neutralität und Unabhängigkeit der SELBSTHILFE

Diese Seite vorlesen.

Neutralität und Unabhängigkeit der SELBSTHILFE

Neutralität und Unabhängigkeit der SELBSTHILFE im Rahmen der gesundheitspolitischen Interessenvertretung (aktualisiert: 23.10.2007)

1. Die Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE) e.V. vertritt die Interessen der chronisch kranken und behinderten Menschen in Deutschland.

Die Neutralität und Unabhängigkeit des Verbandes sowie seiner Mitgliedsverbände gegenüber sonstigen Akteuren im Gesundheitswesen ist daher für die BAG SELBSTHILFE von allergrößter Bedeutung. Finanzielle Eigenständigkeit, demokratische Willensbildung in vereinsrechtlichen Strukturen und ein transparentes Vorgehen sind wichtige Bausteine, um dies zu gewährleisten.

Die „Neufassung der Leitsätze der BAG SELBSTHILFE für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen" verabschiedete die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung am 29.04.2006 (die Leitsätze als Download: Leitsätze der BAG SELBSTHILFE)

2002 hatte die BAG SELBSTHILFE - damals noch BAGH - erstmals Leitsätze für die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen insbesondere mit Unternehmen der pharmazeutischen Industrie beschlossen. Notwendig geworden war die Überarbeitung der Leitsätze, weil - auch angestoßen durch die öffentliche Diskussion - differenziertere Aussagen für die Selbstverpflichtung der Mitgliedsverbände der BAG SELBSTHILFE für Kooperationen mit Pharmaindustrie und Krankenkassen notwendig geworden waren. Besonderheit dieser Leitsätze ist, dass sie gemeinsam im Arbeitskreis „Chronisch Kranke in der BAG SELBSTHILFE" und dem FORUM im PARITÄTISCHEN erarbeitet und einstimmig gebilligt wurden.

Die Anerkennung der Leitsätze ist eine satzungsmäßige Voraussetzung für eine ordentliche Mitgliedschaft in der BAG SELBSTHILFE. Derzeit werden in der Geschäftsstelle der BAG SELBSTHILFE in Düsseldorf noch die Unterschriften der Verbände gesammelt.

2. Zur beratenden Begleitung der Mitgliedsverbände, zur Weiterentwicklung der Leitsätze und der Sanktionierung von Verstößen hat die BAG SELBSTHILFE zusammen mit dem DPWV im Jahr 2007 ein Monitoring-Verfahren etabliert.

Gegenstand dieses Monitoring-Verfahrens ist zum einen die Beratung und Information der Mitgliedsverbände zur Umsetzung der Leitsätze in der Praxis. So können Mitgliedsverbände ihr Vorgehen bzw. ein geplantes Vorgehen im Wege einer "Prüfbitte" durch den Monitoring-Ausschuss kostenfrei auf die Vereinbarkeit mit den Leitsätzen prüfen lassen.

Jedermann kann aber auch im Wege einer "Beanstandung" das Verfahren eines Selbsthilfeverbandes einer Überprüfung durch den Monitoring-Ausschuss zuführen.

Schließlich kann aber auch der Ausschuss selbst sein Initiativrecht wahrnehmen und bspw. aufgrund von Presseveröffentlichungen Überprüfungen einleiten. Sollte im Rahmen der Überprüfungen ein nicht leitsatzgetreues Verhalten festgestellt werden, dann wird mit dem entsprechenden Verband eine Vereinbarung getroffen, wie Abhilfe zu schaffen ist.

Sollte ein Verband sich nicht entsprechend einbringen, stehen verschiedene Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung.

Einzelheiten sind er der Geschäftsordnung der Monitoring-Gruppe zu entnehmen (download geschäftsordnung).

Ein weiteres Aufgabenfeld des Monitoring ist die Durchführung von Informations- und Aufklärungsveranstaltungen zum Thema für Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene.

Ansprechpartner für Anfragen, Prüfbitten und Beanstandungen:

Dr. Martin Danner

Tel. 0211/31006-46

Email: martin.danner@bag-selbsthilfe.de