„Jetzt muss der Bundestag die UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen ohne Einschränkungen zügig verabschieden. Schließlich beginnt dann erst die eigentliche Arbeit der Umsetzung“, fordert Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE, aus Anlass des Kabinettsbeschlusses, der Ratifizierung der UN-Konvention zuzustimmen.
Mehrmals war die UN-Konvention in der Vergangenheit nach Intervention von Wirtschaftskreisen und Ministerien von der Tagesordnung des Kabinetts abgesetzt worden. Bereits im Dezember 2006 wurde die UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen von der Generalversammlung der UNO verabschiedet und am 30. März 2008 von Deutschland gezeichnet. Bisher war sie von Deutschland allerdings noch nicht ratifiziert worden.
Die UN-Konvention beruht auf grundlegenden Prinzipien wie der Würde des Menschen, individueller Autonomie, Nichtdiskriminierung, Teilhabe, Respekt vor der Unterschiedlichkeit, Chancengleichheit, Barrierefreiheit und der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Als erster rechtlich bindender multilateraler Vertrag zur Behindertenpolitik ist die UN-Konvention damit ein Meilenstein im Kampf um Chancengleichheit.
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