UN-Konventionskampagne: Selbstbestimmung statt Bevormundung

Diese Seite vorlesen.

UN-Konventionskampagne: Selbstbestimmung statt Bevormundung

Betreuungsrecht und Geschäfts(un)fähigkeit, Psychisch-Kranken-Gesetze, Zwangseinweisungen und Zwangsbehandlung - diese Themen standen heute im Mittelpunkt der Fachkonferenz „alle inklusive! Die neue UN-Konvention und die Freiheits- und Schutzrechte von Menschen mit Behinderungen“. Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, hatte gemeinsam mit der Lebenshilfe e.V., dem Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. (BPE) und der Aktion Psychisch Kranke e.V. dazu eingeladen.

In der Fachhochschule in Osnabrück diskutierten über 100 Teilnehmer der Fachkonferenz die Frage, wie es gelingen kann, „dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen“. So formuliert es die UN-Behindertenrechtskonvention, das weltweit erste Menschenrechtsabkommen über die Rechte behinderter Menschen.

In insgesamt fünf Workshops berieten die Teilnehmer darüber, welcher gesetzgeberische Handlungsbedarf in Deutschland besteht. Zahlreiche Gesetze entsprechen bislang nicht den Vorgaben der Konvention. „Unsere Gesetzgebung sieht vielfach die Betreuung als Hilfe und Schutz in rechtlichen Dingen vor. Wir müssen prüfen, ob diese immer dem Gebot des Vorrangs der Selbstbestimmung und damit dem Geist der Konvention entspricht“, stellte Evers-Meyer fest. „Die Vertragsstaaten haben sich verpflichtet, Menschen mit Behinderung die erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, damit sie das Recht auf Selbstbestimmung ausüben können.“

Klaus Lachwitz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung zeigte die Konsequenzen des Artikels 12 der Behindertenrechtskonvention auf: „Es darf keine Abstriche an den Bürgerrechten von Menschen mit geistiger Behinderung geben. Sie müssen das gleiche Recht wie alle anderen haben, ihre Rechts- und Handlungsfähigkeit auszuüben, zum Beispiel finanzielle Angelegenheiten zu regeln oder Eigentum zu besitzen.“

Fragen von Geschäftsunfähigkeit bis hin zur Entrechtung wurden diskutiert. „Es darf keine Sondergesetze gegen Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Diagnosen geben, “ unterstrich Matthias Seibt vom Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE). „Wer seit dem 1. Januar 2009 Menschen aufgrund einer psychiatrischen Diagnose oder seelischen Behinderung einsperrt oder einsperren lässt, fixiert und/oder zwangsbehandelt, macht sich laut UN-Behindertenrechtskonvention strafbar. Denn Hilfe schließt Gewalt kategorisch aus. Zwangsunterbringung, -begutachtung und -behandlung sorgen dafür, dass dauerhafte psychiatrische Behandlung die Lebenserwartung Hunderttausender Menschen um durchschnittlich 25 Jahre verkürzt.“

Die Rolle der Psychisch-Kranken-Gesetze in Deutschland stellte Prof. Dr. Peter Kruckenberg von der Aktion Psychisch Kranke auf den Prüfstand. „Wir müssen herausarbeiten, was sich konkret in den Gesetzen ändern muss, damit die Bedingungen der Behindertenrechtskonvention erfüllt werden können. Jeder Mensch soll das Recht haben, in einem von ihm gewünschten sozialen Umfeld leben zu können und dabei individuelle Unterstützung zu erfahren“, so Kruckenberg.

Karin Evers-Meyer zog ein positives Fazit nach der Konferenz: „Die Veranstaltung hat auf ein wichtiges Thema aufmerksam gemacht: Die Rechts- und Handlungsfreiheit von Menschen mit Behinderungen muss in allen Bereichen gewährleistet sein“, so die Behindertenbeauftragte. „Es gibt noch einigen Verbesserungsbedarf, was die Unterstützung behinderter Menschen in verschiedenen Lebensbereichen angeht. Diesen haben wir mit der heutigen Konferenz deutlich gemacht und Anstöße zur Umsetzung der in der Behindertenrechtskonvention anerkannten Rechte gegeben.“

Die Konferenz fand im Rahmen der Kampagne „alle inklusive! - Die neue UN-Konvention“ statt. Insgesamt lädt die Behindertenbeauftragte bis Ende März zu acht Veranstaltungen bundesweit ein, die jeweils ein spezielles Thema der Konvention in den Blickpunkt rücken - von Bildungspolitik über Barrierefreiheit bis hin zu Rehabilitation und beruflicher Teilhabe.

Die nächste Fachkonferenz findet am 27. Februar in Köln zum Thema Rehabilitation und berufliche Teilhabe statt.