UN-Konventionskampagne: Barrierefreies Leben in allen Lebensbereichen ermöglichen

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UN-Konventionskampagne: Barrierefreies Leben in allen Lebensbereichen ermöglichen

Gebärdensprachdolmetschung in öffentlichen Gebäuden, Informationen in Brailleschrift sowie barrierefreier Zugang zu allen Bereichen des Alltags – nicht nur diese Vorkehrungen müssen getroffen werden, um für Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zugewährleisten. Welcher Handlungsbedarf in Deutschland in Sachen Barrierefreiheit besteht und welche Schritte noch unternommen werden müssen, wurde auf der Fachkonferenz „alle inklusive! Die neue UN-Konvention und die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen“ diskutiert.

Im ZDF-Konferenzzentrum in Mainz diskutierten die rund 150 Teilnehmenden der Fachkonferenz auf Einladung der Behindertenbeauftragten, wie es gelingen kann, dass Menschen mit Behinderungen ohne Barrieren Zugang zu allen Bereichen des alltäglichen Lebens erhalten. So ist es auch in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben, dem weltweit ersten Menschenrechtsabkommen über die Rechte behinderter Menschen. Es wurde von Bundestag und Bundesrat bereits ratifiziert und tritt in Deutschland Ende März in Kraft.

Menschen mit Behinderungen sollen nach den Vereinbarungen der Konvention gleichberechtigt Zugang zu Transportmitteln, Gebäuden und Straßen aber auch zu Information und Kommunikation, Freizeit sowie Kultur erhalten. So haben sich die Vertragsstaaten in der Behindertenrechtskonvention unter anderem verpflichtet, Mindeststandards und Leitlinien zur Zugänglichkeit von Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, zu erarbeiten und deren Einhaltung zu überwachen. Hierzu zählt beispielsweise auch das Internet, das für alle Menschen barrierefrei nutzbar sein soll. Darüber hinaus haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet sicherzustellen, dass auch private Anbieter, die Einrichtungen oder Dienste für die Öffentlichkeit bereitstellen, alle Aspekte der barrierefreien Zugänglichkeit berücksichtigen.

In insgesamt fünf Workshops und einer Talkrunde diskutierten die Teilnehmer Themen wie barrierefreies Bauen, Zugang zu Medien oder „Universal Design“ als Gestaltungsprinzip. Von zentraler Bedeutung war zudem die Frage, ob die europäischen und deutschen Vorgaben ausreichen, um eine barrierefreie Mobilität etwa im Flug- oder Bahnverkehr zu gewährleisten. In einer Talkrunde zur „Beharrlichkeit“ von Barrieren für behinderte Menschen in Deutschland wurde die Frage erörtert, welche Perspektiven die neue UN-Konvention für die Barrierefreiheit eröffnet. Dabei wurde auch die Frage aufgeworfen, wie es etwa um barrierefreie touristische Angebote für Menschen mit Behinderung steht oder wie es um den Altbestand an Wohnungen und Gebäuden bestellt ist.

Außerdem wurde im Rahmen der Konferenz diskutiert, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Barrierefreiheit und Universelles Design als durchgängiges Gestaltungsprinzip in Wissenschaft und Forschung sowie Bildung und Ausbildung zu etablieren. Ein eigens hierfür eingerichteter Workshop zeigte dazu erste Handlungsfelder für Bund und Länder auf.