„Wir begrüßen, dass das Europäische Parlament mit deutlicher Mehrheit für die Antidiskriminierungsrichtlinie gestimmt hat“, erklärt Hannelore Loskill, Sprecherin des Deutschen Behindertenrates, zur Entscheidung aus Brüssel, die Richtlinie zur Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung anzuerkennen. Mit 363 zu 266 stimmten die Abgeordneten dafür, die Gleichbehandlung in Zukunft auch außerhalb des Arbeitsplatzes zu europäischem Recht zu erheben.
“Als Aktionsbündnis für die Rechte der Menschen mit Behinderungen ist es dem Deutschen Behindertenrat ein großes Anliegen, dass behinderte Menschen europaweit auf einheitlich hohem Niveau vor Diskriminierung geschützt werden. In Zusammenhang mit der gerade in Deutschland ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention werden die Chancen für behinderte Menschen immer besser, uneingeschränkt am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen“, so Hannelore Loskill weiter.
Die neue umfassende Richtlinie über Gleichbehandlung verbietet Diskriminierung in einer Reihe von Bereichen außerhalb des Arbeitsmarktes, unter anderem aufgrund einer Behinderung beim Zugang zu Sozialschutz, sozialen Vergünstigungen, Gesundheitsdiensten und Bildung sowie den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Auch Telekommunikation und elektronische Kommunikation, Finanzdienstleistungen, Kultur und Freizeit, Verkehrsmittel sowie sonstige öffentliche Räume und Einrichtungen sollen nach dem Willen der Abgeordneten darunter fallen.
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