Köln. Stottern ist eine anerkannte Behinderung. Diese Tatsache ist noch wenig bekannt, doch es lassen sich entscheidende Rechtsansprüche von ihr ableiten. Basierend auf dem im Grundgesetz verankerten Recht auf Gleichstellung haben stotternde Schüler beispielsweise Anspruch auf einen Nachteilsausgleich oder spezifische Förderungen. Dennoch werden Stotternde in Schule, Studium und Beruf häufig benachteiligt, dies zeigen auch Anfragen und Berichte aus der Beratungstätigkeit der Bundesvereinigung Stotterer-Selbsthilfe e.V. (BVSS). Den Welttag des Stotterns am 22. Oktober nimmt die Organisation zum Anlass, auf die geltenden Rechtsansprüche Stotternder hinzuweisen. Als Interessenvertretung der mehr als 800.000 stotternden Menschen in Deutschland will die BVSS zudem mit einem Gutachten zur Chancengleichheit beitragen.
„Wenn stotternde Kinder die ihnen zustehenden, rechtlich garantierten schulischen Förderungen nicht erhalten, kann dies schwerwiegende Auswirkungen auf ihre persönliche Entwicklung haben", warnt Dr. Matthias Kremer, Vorsitzender der Bundesvereinigung Stotterer-Selbsthilfe. Eltern und nicht selten auch Schulen und Ausbilder wissen jedoch meist nicht, dass Stotternde behindertenspezifische Rechte in allen Lebensbereichen geltend machen können. „Erschwert wird die Inanspruchnahme außerdem durch die Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer, die in ihrem Schulrecht durchaus unterschiedliche Verordnungen dazu verabschiedet haben", erläutert Dr. Kremer. Mit einem von der BVSS in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten wird nun beispielhaft die Lage in den Ländern Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Saarland analysiert. Die Ergebnisse der Studie werden derzeit aufbereitet und stehen Ratsuchenden zukünftig als konkrete Hilfestellung zu Verfügung.
„Die beauftragten Gutachter der Universitäten Konstanz und Tübingen schaffen mit ihrer Untersuchung unter anderem Klarheit in der Frage nach dem Anspruch stotternder Schüler auf sonderpädagogische Förderung in der Regelschule und deren Zielsetzung", gibt Dr. Kremer eines der Ergebnisse vorab bekannt. Generell soll diese Förderung einer Entstehung oder Verfestigung der Sprechbehinderung entgegenwirken und wo immer möglich Beeinträchtigungen aufheben. Aufgabe der Unterstützung ist es, Stotternden die bestmögliche schulische und berufliche Eingliederung sowie die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
„Im Schnitt erhalten jedoch nur etwa ein Prozent der 130.000 stotternden Schüler in Deutschland überhaupt die ihnen zustehende Unterstützung. Die restlichen hingegen werden nicht einmal auf diesen rechtlich verankerten schulischen Förderbedarf hin überprüft", führt Kremer weiter aus. Ein Grund für diese erschütternden Zahlen sind die in Bezug auf Stottern unzureichenden Schuleingangsuntersuchungen, bei denen die Sprechbehinderung so gut wie nie erkannt wird. „Zum Beispiel wurde im Saarland 2007 bei weniger als 0,1 Prozent der Schulanfänger Stottern festgestellt. Rein statistisch müsste die Zahl der stotternden Schüler aber bei vier bis fünf Prozent liegen", erläutert Kremer, „doch wo niemand testet, bleiben die Zahlen natürlich gering". Ein weiterer Grund für die fehlende behindertengerechte Unterstützung stotternder Schüler liegt im Länderrecht, aber auch am mangelnden Engagement beteiligter Schulen. „Bayern und Hessen gewähren eine sonderpädagogische Förderung praktisch nur in der Grundschulzeit. In anderen Ländern sperren sich weiterführenden Schulen, insbesondere Gymnasien, nicht selten gegen die individuelle Förderung ", berichtet Kremer dazu.
Sobald die Auswertung des Gutachtens in allen Bereichen abgeschlossen ist, werden die Ergebnisse veröffentlicht, ein zweites Gutachten für die weiteren Bundesländer ist geplant. Die Bundesvereinigung Stotterer-Selbsthilfe e.V. setzt sich seit 30 Jahren für stotternde Menschen und ihre Angehörigen ein, ist in der Aufklärung und Beratung aktiv und Dachorganisation der rund 80 Stotterer-Selbsthilfegruppen Deutschlands. Die BVSS ist die einzige Organisation in Deutschland, die umfassend und unabhängig rund um das Thema Stottern informiert und berät.
Pressekontakt
Bundesvereinigung Stotterer-Selbsthilfe e.V.
Zülpicher Straße 58, 50674 Köln, www.bvss.de
Ulrike Genglawski, genglawski@bvss.de, Telefon 0221 - 139 1106
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