BAG SELBSTHILFE unterstützt die Pläne zur Änderung des Transplantationsgesetzes.
Vom 30.09.2011 in „Pressemitteilungen“.
BAG SELBSTHILFE e.V. begrüßt die mögliche
Informationspflicht der Krankenkassen zur Organspende
Derzeit
warten rund 12.000 Patienten in Deutschland auf ein Organ und jeden Tag sterben drei Menschen,
denen eine Organspende das Leben hätte retten können. Grund dafür ist die
Tatsache, dass zu wenig Bürgerinnen und Bürger einen Organspendeausweis haben,
mit dem sie nach dem Tod einer Organspende geregelt zustimmen. Das, so sind
sich Experten sicher, liegt aber nicht daran, dass die Menschen nicht zu einer
solchen Spende bereit wären, sondern daran, dass jeder zweite Bürger zu wenig
über Rechte und das Prozedere bezüglich der Organspende weiß. Deswegen
begrüßt die BAG SELBSTHILFE e.V. ausdrücklich die Pläne von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr
für eine Änderung des Transplantationsgesetzes.
„Wenn durch die geplante Informationspflicht der Krankenkassen viele Menschen umfassend über die Notwendigkeit und die Wege der Organspende aufgeklärt werden und sich so für einen Organspendeausweis entscheiden, können aktiv Leben gerettet werden“, macht Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE deutlich.
Natürlich
hängt die Akzeptanz der Menschen auch davon ab, auf welchem Weg sie informiert
würden. Deswegen hält die BAG SELBSTHILFE auch die geplante Information bei der
Aussendung der neuen Krankenversicherungskarten für einen geeigneten Weg:
„Fragen, die das Leben und den Tod berühren, sind niemals einfach. So ist es
auch mit der Organspende. In der Frage für oder gegen die Organspende gibt es
kein „Richtig" oder „Falsch". Doch nur wer sich selbst entscheidet,
übt sein Selbstbestimmungsrecht aus und erspart unter Umständen den nächsten
Angehörigen eine große Belastung“, erklärt Dr. Martin Danner.
Informieren und
Klarheit schaffen, nur so können sich die Versicherten ein umfassendes Bild
über die Organspende machen und zu einem Ergebnis kommen. Das kann dann entweder
zu der Entscheidung pro Organspende, führen. Diese wird in einem
Organspendeausweis ausführlich dokumentiert und zukünftig auf der
elektronischen Gesundheitskarte im Notfalldatensatz gespeichert. Oder die
Befragten entscheiden sich dafür, dass die Spende eines ihrer eigenen Organe
nach dem Tod für sie nicht in Frage kommt. „In dem Fall“, ergänzt Dr. Martin
Danner, BAG SELBSTHILFE, „habe jeder seine persönlichen Gründe dafür und dürfe
in seiner Entscheidung auch nicht kritisiert werden.“
Informationen zur Organspende
unter www.bundesverband-niere.de
und unter Bundesverband der Organtransplantierten e.V. www.bdo-ev.de.
