Selbsthilfeförderung nach § 20 c SGB V für das Förderjahr 2009/2010
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Am 06.10.2009 hat der Verband des GKV-Spitzenverbandes die anliegende Neufassung
des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung nach § 20 c SGV beschlossen (Anlage 1).
Mit der gesetzlichen Neuregelung der Selbsthilfeförderung gemäß § 20 c SGB V vom 01. Januar 2008 wurde die kassenartenübegreifende Gemeinschaftsförderung eingeführt. Daneben bleibt die bisherige praktizierte Förderpraxis in der krankenkassenindividuellen Förderung bestehen.
Am 25. August 2008 fand im Maternus Haus in Köln die Veranstaltung "Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen und ihre Verbände - Umsetzung des neuen § 20 c SGB V" statt. Anbei finden Sie die Dokumentation der Veranstaltung.
Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes hat jetzt die überarbeiteten Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe durch die Krankenkassen verabschiedet. „Auch wenn nicht alle berechtigten Forderungen der BAG SELBSTHILFE aufgegriffen sind, hat der GKV Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen mit seinen Grundsätzen erneut eine Verbesserung der Regelungen vorgenommen“, erklärte Dr. Martin Danner, designierter Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE. Nun seien die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände gefordert, die Intentionen von Gesetzgeber und GKV Spitzenverband hinsichtlich der Selbsthilfeförderung nach § 20c SGB V auch tatsächlich in die Förderpraxis aufnehmen. Mit fast 40 Millionen Euro fördern die Krankenkassen allein in diesem Jahr die Selbsthilfe.
Jetzt weiterlesen: BAG SELBSTHILFE e.V.: Gerechtere Verteilung der Fördermittel muss gewährleistet werden
Mitgliedergewinnung und -aktivierung in Selbsthilfeorganisationen
Jetzt weiterlesen: Mitgliedergewinnung und -aktivierung in Selbsthilfeorganisationen - Protokoll
Dokumentation der Veranstaltung "Zukunft gemeinsam gestalten - Was braucht die Selbsthilfe wirklich?" vom 08.12.2006 liegt nun vor.
Jetzt weiterlesen: Tagungsdokumentation zur Selbsthilfeförderung
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