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Die Unterkieferprotrusionsschiene (UPS) bei obstruktiver Schlafapnoe ist nun auch in der zahnärztlichen Versorgung verankert. Der Gemeinsame Bundes-ausschuss (G-BA) hat dazu heute Änderungen in der Behandlungs-Richtlinie für die vertragszahnärztliche Versorgung beschlossen.
Wir bedanken uns einerseits für die Möglichkeit, zu dem Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabenverordnung Stellung nehmen zu können. Andererseits rügen wir aber ausdrücklich, dass die uns gewährte Frist zur Stellungnahme völlig unangemessen ist, um eine innerverbandliche Willensbildung zu orga-nisieren. Die Stellungnahmefrist widerspricht auch ganz eklatant den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zur Partizipation von Menschen mit Behinderungen an politische Entscheidungsfindungsprozessen.
BAG SELBSTHILFE fordert anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung mehr Kontinuität und größere Schritte bei der Umsetzung von Gesetzen
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Zielsetzung des Gesetzes, die Registerdaten in der Onkologie nicht nur zu epidemiologischen Zwecken, sondern behandlungs- und bevölkerungsbezogenen besser nutzbar zu machen. Auch das mit dem Gesetzentwurf vorgesehene stufenweise Zusammenführen und Erweitern der zu er-hebenden Datensätze im Rahmen eines Zentrums für Krebsregisterdaten unter Beteiligung der Patientenvertretung in Beirat und wissenschaftlichem Ausschuss wird als sehr sinnvoll eingestuft. Gleichzeitig fehlen hier aus der Sicht der BAG SELBSTHILFE noch Regelungen zur Erstattung von Reisekosten und Verdienstausfall für Patientenvertreter*innen wie sie für die Patientenvertretung im Gemein-samen Bundesausschuss seit langem vorhanden sind. Hier bittet die BAG SELBSTHILFE um Aufnahme von Regelungen, die denen in § 140f SGB V entsprechen.
Wir bedanken uns einerseits für die Möglichkeit, zu dem Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabenverordnung Stellung nehmen zu können. Andererseits rügen wir aber ausdrücklich, dass die uns gewährte Frist zur Stellungnahme völlig unangemessen ist, um eine innerverbandliche Willensbildung zu organisieren. Die Stellungnahmefrist widerspricht auch ganz eklatant den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zur Partizipation von Menschen mit Behinderungen an politische Entscheidungsfindungsprozessen.
Viel Licht, aber leider auch Schatten BAG SELBSTHILFE sieht Nachbesserungsbedarf beim Versorgungsstärkungsgesetz.
BAG SELBSTHILFE fordert einen behindertenpolitischen Aufbruch 2015 Zukünftige Gesetze müssen Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen entgegentreten sowie Selbstbestimmung und Teilhabe gewährleisten.
Selbsthilfekongress von BAG SELBSTHILFE und BARMER GEK stellt Qualitätsmanagement und die Rolle der Selbsthilfe für die qualitätsorientierte Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung in den Fokus
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