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Die BAG SELBSTHILFE begrüßt den gemeinsamen Referentenentwurf eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie des Bundesminisiteriums für Arbeit und Soziales.
Gegenstand der Anhörung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 24. März 2017 war der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jungendstärkungsgesetz - KJSG).
Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE e.V zum Entwurf von Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes über die konkreten Voraussetzungen, Ziele, Inhalte und Durchführung...
Die Patientenvertretung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) stellt in diesem Gremium einen Antrag, durch die Entwicklung und Umsetzung eines Qualitätssicherungsverfahrens für eine Verbesserung der Situation von Patienten mit akuten Schmerzen zu sorgen.
Die BAG SELBSTILFE e.V. bewertet den vorliegenden Referentenentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung...
Patientensicherheit und Versorungsqualität müssen Priorität bei der Ausgestaltung der spzeialärztlichen Versorgung haben. Weniger Rechte für die Patientenvertretung helfen dabei nicht.
Medienberichten zu Folge sieht ein erster Arbeitsentwurf von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zum neuen HWG vor, den Pharmaherstellern mehr Spielraum bei der Werbung für Arzneimittel einzuräumen.
Der von der Bundesregierung heute beschlossene „Nationale Aktionsplan“ zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention enthält in der derzeitigen Fassung keine Absichtserklärung zur Änderung der Sozialgesetzbücher sowie des Behindertengleichstellungsgesetzes.
Die Mitgliederversammlung der BAG SELBSTHILFE ist empört über das praktizierte Verfahren bei der aktuellen Besetzung der Rektorenstelle der Hochschule für Wirtschaft, Technik und Kultur in Leipzig.
Das von der BAG SELBSTHILFE herausgegebene Rechtshandbuch „Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen“ liegt in einer neuen Fassung vor.
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