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Neuausrichtung der Trägerschaft von Patientenorganisationen sollte zukünftig keinen Zweifel mehr an der Neutralität und Zuverlässigkeit der Beratung lassen
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt es zwar sehr, dass viele Regelungen, die für die Betroffenen erhebliche Erleichterungen in der Pandemie bringen, über die Fortschreibung der ja aktuell auch bestehenden pandemischen Lage, akzessorisch verlängert werden sollen. Dies betrifft insbesondere die Regelungen im SGB XI und im Familien- und Pflegezeitgesetz. Die akzessorische Gestaltung erleichtert zu-dem auch die Information und Beratung der Betroffenen durch die Selbsthilfeorganisationen, da die Geltung und Ausgestaltung der Regelungen nicht immer wieder nachgehalten werden muss.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt es, dass einige Forderungen, die sie in der Stellungnahme zur ersten Fassung der CoronaImpfV angebracht hatte, nunmehr in der zweiten Fassung aufgegriffen wurden.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Ermöglichung der Abgabe von SARS CoV-19-Antigenschnelltests an Einrichtungen, auch an kritische Infrastrukturen, sowie von SARS CoV 2-Tests an Laien.
Neue Selbsthilfe-App www.selbsthilfe.app gibt Interessierten einen Überblick über die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in Deutschland.
Am 9. Januar 2018 hatte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zum traditionellen Neujahrsempfang gebeten.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt den Weltfrauentag, denn er ist der Tag aller Frauen und der Verwirklichung von gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe in allen Lebensbereichen!
Als Dachverband von 121 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen sowie von 13 Landesarbeitsgemeinschaften sieht die BAG SELBSTHILFE beim vorliegenden Referentenentwurf weiterhin...
Die BAG SELBSTHILFE, Dachverband von 121 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen sowie von 13 Landesarbeitsgemeinschaften, bewertet den vorliegenden Entwurf...
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
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