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Das Recht auf Selbstbestimmung, Wunsch- und Wahlrechte, die Verankerung des Teilhabebegriffs der UN-Behindertenrechtskonvention, die Beteiligung und aktive Einbindung des Rehabilitanden in den Entscheidungsprozess, aber auch der ausdrückliche Hinweis auf die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX und auf die Fristen zur Bearbeitung von Anträgen nach § 14 SGB IX: Dies sind nun auch Inhalte der am 04.08.2018 in Kraft getretenen Rehabilitations-Richtlinie. Ein Ergebnis, das nur durch den unermüdlichen Einsatz der BAG SELBSTHILFE zustande gekommen ist.
Unter Leitung der Uni Köln entsteht erstmals eine Online-Reflexionshilfe für schwerbehinderte chronisch kranke Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Zusammenarbeit mit Verbänden und der Pharma-Industrie. Jetzt hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Förderbescheid zum Projekt „Sag ich’s? Chronisch krank im Job“ erteilt.
Als Dachverband von 119 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen sowie von 13 Landesarbeitsgemeinschaften mit ungefähr 1 Million Mitgliedern begrüßt die BAG SELBSTHILFE nachdrücklich die angestrebte Verbesserung des Zugangs von gesetzlich Versicherten zur ambulanten Versorgung und die Förderung der sprechenden Medizin. Auch die entsprechenden Maßnahmen werden als zielführend angesehen.
Berlin, 19.07.2018. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute infolge eines Antrags der Patientenvertretung die Chancen für eine bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Mehrfachbehinderung verbessert.
Berlin, 19.07.2018. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Richtlinie zum Organisierten Darmkrebsfrüherkennungsprogramm beschlossen.
Forderungen und Anmerkungen im Hinblick auf die Parallelberichterstattung an den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen – hier: Verabschiedung der „List of issues“ an Deutschland im August 2018
BAG SELBSTHILFE begrüßt den Nationalen Aktionsplan Gesundheitskompetenz
„Wir brauchen Rechte und organisatorische Ausstattung!“
BAG SELBSTHILFE befürwortet das Übereinkommen des Europarats. Insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Frauen und Mädchen mit Behinderung, denn jede zweite Frau ist betroffen.
BAG SELBSTHILFE fordert weitreichendere Verbesserungen in der Pflege ohne finanzielle Zusatzbelastungen für Pflegebedürftige.
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