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Die BAG SELBSTHILFE begrüßt, dass nunmehr auch Kombinationspräparate, die laut Zulassung neben den Indikationen Schmerz und Fieber weitere Anwendungsgebiete aufweisen, und Arzneimittel mit nur einem Wirkstoff, die über andere zugelassene Indikationen als der Behandlung von Schmerzen oder Fieber verfügen (unter anderem zur Behandlung der Migräne) einen Warnhinweis erhalten sollen.
Die BAG SELBSTHILFE die vorgesehene Verlängerung der Regelungen, hat aber perspektivisch noch Weiterentwicklungsbedarf.
Die Patientenvertretung nimmt eine wichtige systemgestaltende Rolle in den Gremien des Gesundheitswesens ein. Um sie zukünftig weiter auszubauen, ist eine Stärkung ihrer organisatorischen Ressourcen zwingend erforderlich.
Als Dachverband von 117 Bundesorganisationen der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen und von 13 Landesarbeitsgemeinschaften misst die BAG SELBSTHILFE der Auskunfts- und Beratungstätigkeit der Sozialdienste und vergleichbarer Stellen größte Bedeutung bei. Zu dem Entwurf der Gemeinsamen Empfehlung „Sozialdienste“ vom 10.12.2021 möchten wir daher wie folgt Stellung nehmen:
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Einführung einer einrichtungs- und berufsbezogenen Impfpflicht zum Schutz von vulnerablen Personengruppen nachdrücklich, auch wenn sie es natürlich gleichzeitig auch bedauert, dass die eine solche Verpflichtung – wegen der zu geringen Impfquote - überhaupt notwendig geworden ist.
Viel Licht, aber leider auch Schatten BAG SELBSTHILFE sieht Nachbesserungsbedarf beim Versorgungsstärkungsgesetz.
BAG SELBSTHILFE fordert einen behindertenpolitischen Aufbruch 2015 Zukünftige Gesetze müssen Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen entgegentreten sowie Selbstbestimmung und Teilhabe gewährleisten.
Selbsthilfekongress von BAG SELBSTHILFE und BARMER GEK stellt Qualitätsmanagement und die Rolle der Selbsthilfe für die qualitätsorientierte Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung in den Fokus
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