Tastaturkürzel
Zu den mit dem vorliegenden Referentenentwurf vorgelegten Regelungen wird im Einzelnen Stellung genommen.
Deutschland benötigt ein wirkungsvolles Angebot kostenfreier und unabhängiger Patientenberatung, das den Bedarfen von rund 80 Millionen gesetzlich und privat krankenversicherten Bürgerinnen und Bürgern gerecht wird.
BAG SELBSTHILFE fordert das Gesetzgebungsverfahren zum Intensivpflege und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) während der Covid-19 Pandemie auszusetzen sowie den verfassungs- und völkerrechtlich umstrittenen Entwurf grundlegend zu überarbeiten
Eine Gesetzgebung während der Covid-19-Pandemie in Bezug auf Intensivpflegeversorgung gefährdet Betroffene und muss verschoben werden. Fachliche Grundlagen für Neuregelungen sind nicht in ausreichendem Umfang vorhanden.
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE) zum Referentenentwurf einer Verordnung über die Verfahrensgrundsätze der Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung und im Krankenhaus (Methodenbewertungsverfahrensverordnung – MBVerfV)
Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Nutzung von Cannabis als therapeutische Option zur Anhörung gestellt. Die BAG SELBSTHILFE hat hierzu die nachfolgende Stellungnahme abgegeben.
Auf der Basis der Beratungen im sogenannten Pharmadialog hat das Bundesministerium für Gesundheit nun einen Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV" vorgelegt.
(20.07.2016) Als Dachverband von 120 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen sowie von 13 Landesarbeitsgemeinschaften begrüßt die BAG SELBSTHILFE...
08.07.2016 Die BAG SELBSTHILFE begrüßt, dass mit dem Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte (EMöGG)...
30.06.2016 Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das mit dem Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes verfolgte Ziel der Vereinfachung des bisherigen Schriftformerfordernisses bzw. der Etablierung eines möglichst einfachen elektronischen Verfahrens.
Scrollen, um weitere Inhalte zu laden