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Eine Gesetzgebung während der Covid-19-Pandemie in Bezug auf Intensivpflegeversorgung gefährdet Betroffene und muss verschoben werden. Fachliche Grundlagen für Neuregelungen sind nicht in ausreichendem Umfang vorhanden.
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE) zum Referentenentwurf einer Verordnung über die Verfahrensgrundsätze der Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung und im Krankenhaus (Methodenbewertungsverfahrensverordnung – MBVerfV)
Berlin, 28.05.2020. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Anträge der Patientenvertretung, zur Fortführung der Covid-19-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis zum 30. Juni zum Schutz von Risikopatienten abgelehnt. Damit läuft die bestehende Regelung endgültig zum 31. Mai aus.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt grundsätzlich das Vorhaben des Bundesministeriums für Gesundheit, einen vertrauenswürdigen Raum zu schaffen, um Abrechnungsdaten der Krankenkassen sicher zu speichern, aufzubereiten und unter anderem für Forschungszwecke zu nutzen.
Forderungen der BAG SELBSTHILFE zum Gesetzentwurf zur Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Viel Licht, aber leider auch Schatten BAG SELBSTHILFE sieht Nachbesserungsbedarf beim Versorgungsstärkungsgesetz.
BAG SELBSTHILFE fordert einen behindertenpolitischen Aufbruch 2015 Zukünftige Gesetze müssen Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen entgegentreten sowie Selbstbestimmung und Teilhabe gewährleisten.
Selbsthilfekongress von BAG SELBSTHILFE und BARMER GEK stellt Qualitätsmanagement und die Rolle der Selbsthilfe für die qualitätsorientierte Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung in den Fokus
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