Tastaturkürzel
Entwurf einer Verordnung über das Verfahren und die Zusammenarbeit der Bundesoberbehörden und der registrierten Ethik-Kommissionen bei der Bewertung von Genehmigungsanträgen für klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.03.2017 im zweiten Anlauf für die Aufnahme der ambulanten Ernährungstherapie als Heilmittel bei seltenen angeborenen schweren Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose gestimmt.
Die Beratungen zum Nationlen Krebsplan wurde vom Bundesministerium für Gesundheit nun mit einem Gesetzentwurf aufgegriffen.
Nach der Evaluation des 2011 beschlossenen Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)...
Nach Einschätzung der BAG SELBSTHILFE zum Bundesteilhabegesetz bleibt dieses in Bezug auf die Bedürfnisse und Hoffnungen von Menschen mit Behinderung hinter einer wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe weit zurück.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Nutzung von Cannabis als therapeutische Option zur Anhörung gestellt. Die BAG SELBSTHILFE hat hierzu die nachfolgende Stellungnahme abgegeben.
Auf der Basis der Beratungen im sogenannten Pharmadialog hat das Bundesministerium für Gesundheit nun einen Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV" vorgelegt.
(20.07.2016) Als Dachverband von 120 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen sowie von 13 Landesarbeitsgemeinschaften begrüßt die BAG SELBSTHILFE...
08.07.2016 Die BAG SELBSTHILFE begrüßt, dass mit dem Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte (EMöGG)...
30.06.2016 Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das mit dem Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes verfolgte Ziel der Vereinfachung des bisherigen Schriftformerfordernisses bzw. der Etablierung eines möglichst einfachen elektronischen Verfahrens.
Scrollen, um weitere Inhalte zu laden