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Der Referentenentwurf bringt ein Mehr an Patientensicherheit im Bereich der Medizinprodukte durch Stärkung der obersten Bundesbehörden. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt, dass in Deutschland keine gruppennützigen Leistungsstudien mit dauerhaft nichteinwilligungsfähigen Personen und Minderjährigen durchgeführt werden dürfen.
Berlin, 17.09.2019: Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss setzt sich für eine deutliche Personalaufstockung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken ein.
Raum für Begegnung, Austausch und Information bietet der Messestand der BAG SELBSTHILFE in Halle 6 / Stand E22
BAG SELBSTHILFE lehnt Pläne des neuen RISG-Gesetzes empört ab. Erleichterungen beim Zugang zu Rehabilitation und reduzierte Zuzahlungen werden begrüßt.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Zielstellungen, den Zugang zur Rehabilitation zu erleichtern und Zuzahlungen zu reduzieren. Entschieden verwahrt sie sich dagegen, dass Personen mit hohem Bedarf an medizinischer Pflege nicht selbst bestimmen dürfen, wo ihr Aufenthaltsort ist. Der richtige Weg sind Regelungen, durch die das Qualitätsmanagement verbessert wird und Versicherte gestärkt werden.
Am 21.09.2015 hat im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zum Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) stattgefunden, an der die BAG SELBSTHILFE teilgenommen hat.
BAG SELBSTHILFE fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag verankerte Umsetzung des Gesetzes einzuhalten.
BAG SELBSTHILFE begrüßt die Pläne des Pflegebeauftragten Karl Josef Laumann, Patientenvertreter per Stimmrecht an der Neukonzeption zu beteiligen.
BAG SELBSTHILFE fordert die Finanzierung eines gerechten Bundesteilhabegesetzes endlich zu sichern.
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