BAG SELBSTHILFE lehnt Forschungsprojekt des MRNET ab

Das Deutsche Netzwerk für mentale Retardierung (MRNET) hat sich zum Ziel gesetzt, die genetischen Grundlagen von Entwicklungsstörungen bei Kindern mit einer sogenannten geistigen Behinderung zu untersuchen.

Die Studien des MRNET werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Die BAG SELBSTHILFE lehnt dieses Forschungsprojekt ab.

Das Deutsche Netzwerk für mentale Retardierung (MRNET) hat sich zum Ziel gesetzt, die genetischen Grundlagen von Entwicklungsstörungen bei Kindern mit einer sogenannten geistigen Behinderung zu untersuchen. Die Studien des MRNET werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Die BAG SELBSTHILFE lehnt dieses Forschungsprojekt ab.

„Die Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit der im Rahmen der Studie untersuchten Kinder mit geistiger Behinderung sind fremdnützig und somit unrechtmäßig". Dies sagt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE. Es handelt sich bei diesen Studien nämlich nicht um Heilversuche zum Wohle der betroffenen Kinder. Die untersuchten Kinder profitieren nicht von den Forschungsergebnissen.

Die genetischen Forschungen des MRNET verstoßen nach Auffassung der BAG SELBSTHILFE zudem gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland seit März 2009 gesetzlich verankert ist. Artikel 15 Abs. 1 der Konvention legt eindeutig fest, dass „niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden" darf. Kinder mit einer sogenannten geistigen Behinderung dürfen somit nicht als Studienobjekte benutzt werden.

Es besteht außerdem die Gefahr, dass die möglichen Ergebnisse der MRNET-Studien zu einer Erweiterung der vorgeburtlichen Diagnostik führen. Dies könnte zur Folge haben, dass mehr Schwangerschaften wegen möglicher geistigen Behinderungen bei ungeborenen Kindern abgebrochen werden. Ein Hinweis darauf findet sich auf der Homepage von MRNET. Dort heißt es: „Mentale Retardierung (MR) betrifft etwa 2% der Bevölkerung und ist der bedeutendste einzelne Kostenfaktor im Gesundheitswesen". Diese Sicht reduziert Menschen mit Behinderung auf einen hohen Kostenfaktor in unserem Gesundheitssystem. Damit diskriminiert das Forschungsprojekt mit seinen Studien zu Genmerkmalen gerade diejenigen Menschen, die mit solchen Genmerkmalen leben.

Zurück