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Auf Antrag der Patientenvertretung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute Beratungen mit dem Ziel der verpflichtenden Einführung und Umsetzung von Konzepten zum Akutschmerzmanagement beschlossen.
Gesetzgeber will die Qualität der Intensivpflege verbessern und beschneidet aber zeitgleich nach wie vor das Selbstbestimmungs- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen.
Geplante gesetzliche Regelungen nicht akzeptabel für betroffene Patientinnen und Patienten
BAG SELBSTHILFE begrüßt den lange geforderten Umbau des Finanzausgleichs zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und fordert darüber hinaus eine Entwicklung eines Qualitätsportals für mehr PatientInneninformation.
Berlin, 06.12.2019. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit seiner Entscheidung zur MDK-Qualitätskontroll-Richtlinie (MDK-QK-RL) einen spürbaren Schritt zurückgetan.
Wir halten es für sinnvoll, dass den Menschen eine Hilfestellung an die Hand gegeben wird, die ihnen die Entscheidung erleichtert, ob und ggf. an welchen gruppennützigen klinischen Prüfungen sie teilnehmen wollen.
Für die Möglichkeit der Stellungnahme zu den o.g. Anträgen möchte die BAG SELBSTHILFE herzlich danken. Als Dachverband von 117 Bundesorganisationen der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen und von 12 Landesarbeitsgemeinschaften nehmen wir zu den oben genannten Anträgen wie folgt Stellung:
Für die Möglichkeit der Stellungnahme zu dem o.g. Verordnungsentwurf des BMJ über die Registrierung von beruflichen Betreuern (BtRegV) möchten wir herzlich danken. Als Dachverband von 117 Bundesorganisationen der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen und von 12 Landesarbeitsgemeinschaften nehmen wir zu dem Verordnungsentwurf wie folgt Stellung:
BAG SELSBTSHILFE fordert Bunderegierung auf, neue Impfmotivationskonzepte zu initiieren
Schutz der vulnerablen Gruppen muss weiterhin im Fokus stehen
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