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BAG SELBSTHILFE fordert Nachbesserung beim Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)
Nach dem Gesetzentwurf sollen Krankenkassen darüber entscheiden, ob Beatmungspatient*innen weiterhin zu Hause bleiben können oder ins Pflegeheim umziehen müssen. Dies beschneidet nicht nur das verfassungsrechtlich garantierte Wahlrecht der Betroffenen, sondern versetzt Betroffene und ihre Familien, die sich für ein Leben zu Hause entschieden haben, in existentielle Ängste.
Zu den mit dem vorliegenden Referentenentwurf vorgelegten Regelungen wird im Einzelnen Stellung genommen.
Deutschland benötigt ein wirkungsvolles Angebot kostenfreier und unabhängiger Patientenberatung, das den Bedarfen von rund 80 Millionen gesetzlich und privat krankenversicherten Bürgerinnen und Bürgern gerecht wird.
BAG SELBSTHILFE fordert das Gesetzgebungsverfahren zum Intensivpflege und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) während der Covid-19 Pandemie auszusetzen sowie den verfassungs- und völkerrechtlich umstrittenen Entwurf grundlegend zu überarbeiten
BAG SELBSTHILFE positioniert sich für eine demokratische, inklusive Gesellschaft
BAG SELBSTHILFE fordert Reformen beim Beweisrecht, eine rechtssichere Versicherungsplicht für Behandler und die Einrichtung eines Entschädigungsfonds.
Nachbesserungen greifen Forderungen der BAG SELBSTHILFE zum besseren Datenschutz und zur Barrierefreiheit auf.
Ob das MDK-Reformgesetz tatsächlich für mehr Patientenorientierung sorgt, bleibt abzuwarten
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Stärkung der Unabhängigkeit und Neutralität der Medizinischen Dienste und die Verbesserungen der Interessenvertretung von Betroffenen
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