Alles zum Coronavirus

Allgemeine Informationen zum Coronavirus

Informationen aus den Bereichen Gesundheitsprävention, Patientenvertretung und Selbsthilfe

Wir möchten mit diesem Angebot unserem Selbstverständnis als gesamtgesellschaftliche Informations- und Austauschplattform nachkommen

  • Wichtige Informationen zum Coronavirus erhalten Sie sowohl auf den entsprechenden Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) https://www.zusammengegencorona.de/ als auch beim Robert Koch Institut: Homepage des RKI.
     
  • Auf der angesprochenen Seite des BMG finden Sie viele Informationen zur Erkrankung, Erfahrungsberichte von Menschen, die selbst an Corona erkrankt sind, sowie Informationen zur Impfung und aktuellen Entwicklungen. Daneben finden Sie dort auch Erläuterungen zum sog. Long Covid Syndrom, hilfreiche Informationen zu diesem Syndrom sind zudem auf der Seite der Post-Covid-Ambulanz der Charite enthalten.
  • Die Bundesregierung bietet hier fortlaufend aktualisierte Informationen.

  • Hier finden Sie die Sonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses und des GKV-Spitzenverbandesdie fortlaufend aktualisiert werden.
     
  • Hier finden Sie die Nummern zu Hotlines der Krankenkassen zu diesen Themen.

Am 31. März und 7. April 2023 enden viele Sonderregelungen, die aufgrund der Covid-Pandemie getroffen wurden:

1. Bisherige Regelung zur telefonischen Krankschreibung wird von neuer dauerhafter Regelung abgelöst

Bisher konnten Ärzte ihre Patient*innen wegen einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege für zunächst 7 Tage krankschreiben. Nach dem 31. März ist dies nur noch möglich, wenn eine Pflicht oder Empfehlung zur Absonderung besteht, etwa wegen einer Covid-Infektion; diese Regelung ist unbefristet. Auch die Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes ist nach dem 31. März nicht mehr möglich.

2. Weitere Sonderregelungen enden am 7. April

Nach dem 7. April entfallen bestimmte Regelungen bei der Verwendung von BtM-Rezepten sowie bei der Substitutionstherapie, die beispielsweise eine Abgabe von Substitutionsmitteln für bis zu sieben Tage ermöglichten.

In Bezug auf das Entlassmanagement können Klinikärzte Heilmittel, Hilfsmittel und andere Leistungen nur noch für eine Dauer von bis zu sieben Tagen und nicht mehr von bis zu 14 Tagen verordnen. Zudem können bei Arzneimitteln lediglich noch eine Packung mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen gemäß der Packungsgrößenverordnung verordnet werden.

Für die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U6, U7, U7a, U8 sowie U9 gilt, dass die vorgegebenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten noch bis zum 31. März ausgesetzt sind und bis zum 30. Juni nachgeholt werden können.

3.    Erweiterte Austauschmöglichkeiten für Apotheker bleiben

Angesichts weiterhin bestehender Lieferengpässe hat der Gesetzgeber die Regelung zu den Austauschmöglichkeiten bei der Arzneimittelabgabe bis zum 31. Juli verlängert: Apotheken dürfen insoweit beispielsweise weiterhin ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt von der ärztlichen Verordnung hinsichtlich der Packungsgröße, der Anzahl der Packungen oder der Wirkstärke abweichen, sofern dadurch die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffs nicht überschritten wird.

  • Rehakliniken im Corona-Check - Trotz COVID-19 bestmögliche Sicherheit in der Reha
    Zusammen mit dem trägerübergreifenden Rehaportal Qualitätskliniken.de hat eine Expertengruppe einen Kriterienkatalog für Rehakliniken mit Vorkehrungen zum Schutz von PatientInnen und MitarbeiterInnen vor COVID-19 entwickelt. Die aus 28 Anforderungen bestehende Checkliste hat Handlungsempfehlungen des Robert Koch-Institut und der Deutschen Rentenversicherung Bund aufgegriffen und an die konkreten Gegebenheiten in Rehakliniken angepasst. Dabei geht es nicht nur um den Schutz vor Ansteckungen, sondern auch um einen festgelegten Ablauf im Falle von Corona-Infektionen, die den Weiterbetrieb der Reha sicherstellen. 
    Welche Rehakliniken die Sicherheits- und Hygienemaßnahmen bereits umsetzen, erfahren Patienten im Corona-Check. „Für Patienten ist die Reha ein wichtiger Teil in der Behandlung von Krankheiten und zur Genesung, daran hat auch das Corona-Virus nichts geändert. Rehakliniken müssen sich auf die erhöhten Anforderungen an Hygiene und Organisation einstellen, dazu soll unsere Checkliste beitragen“, erklärt Annabelle Neudam, Geschäftsführerin von Qualitätskliniken.de.
     
  • Einen umfassendenn Überblick zu den wichtigsten Regelungen des Gesetzgebers, die seit dem 28. März 2020 in Kraft getreten sind, und insbesondere den Regelungsbereich der Behindertenhilfe betreffen, finden Sie auf der Website der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Dort werden u.a. die wesentlichen Bausteine des Maßnahmenpaketes der Bundesregierung sowie ihre Wirkung für Menschen mit Behinderung zusammengefasst: Corona-Virus Empfehlungen der Lebenshilfe zu COVID-19.
     
  • Initiative #pflegereserve:
    Seit dem 25. März 2020 ist die Plattform #pflegereserve online zugänglich. Sie sind Fachkraft, arbeiten aber aktuell nicht in einem Pflegeberuf? Und Sie möchten während der Covid-19-Pandemie helfen? Auf der Plattform #pflegereserve können Sie sich registrieren und „Pflege-Reservistin“ oder „Pflege-Reservist“ werden. Im Laufe der nächsten Wochen und Monate können Sie dann Angebote für Einsätze in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erhalten. Über den Umfang Ihres Engagements entscheiden Sie. #pflegereserve ist eine Initiative aus der Zivilgesellschaft, u.a. unterstützt von der Bundespflegekammer, vom Deutschen Pflegerat sowie von der BAG SELBSTHILFE.
     
  • Der Digitalverband bitkom e.V. hat eine Info-Seite zur Digitalisierung von Arbeitsprozessen ins Leben gerufen. Dort finden sich viele wertvolle Tipps zu Techniklösungen, die das Arbeiten in Zeiten von COVID-19 unterstützen. Für die Selbsthilfe-Aktiven ist der Themenbereich "Digitale Arbeit & Bildung" zu empfehlen.

Medikamente und (präventive) Antikörpertherapien

Als frühe Medikamente gegen eine Covid-19 Erkrankung stehen derzeit mehrere Wirkstoffe zur Verfügung, allerdings nur für bestimmte vulnerable Personengruppen (z.B. Ungeimpfte und Menschen mit einer (schweren) Immunschwäche/ unter immunsupprimierender Therapie). Im Regelfall sollten diese Medikamente in der frühen ersten Phase der Erkrankung nach Symptombeginn gegeben werden, eine schnelle Reaktion nach Auftreten der ersten Symptome ist deswegen wichtig. Weitere Informationen finden Sie hier Daneben kommen zur Behandlung auch Antikörpertherapien nach Erkrankung zum Einsatz; auch diese sollten möglichst früh gegeben werden.

Schließlich sollen nunmehr auch sog. präventive Antikörpertherapien zum Einsatz kommen, also Therapien noch vor Auftreten einer Erkrankung zur Prophylaxe. Die Wirksamkeit dieser präventiven Antikörpertherapien variiert je nach zirkulierender Variante; die entsprechende Kostenübernahme für die Therapien ist bisher befristet; zum Schutz sehr vulnerabler Personengruppen wie Organtransplantierte setzt sich die BAG SEBLSTHILFE für eine weitere Erstattung dieser Therapien ein, da auch das RKI anerkennt, dass der Einsatz dieser Antikörpertherapien für hochvulnerable Menschen sinnvoll sein kann. Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie unter der Frage "Für wen ist die Gabe der SARS-CoV-2 neutraliserenden monoklonalen Antikörper Tixagevimab und Cilgavimab empfohlen.

Corona-Schutzimpfung

Jeder Mensch in Deutschland  hat grundsätzlich ab dem Alter von 5 Jahren einen Anspruch auf kostenlose Impfungen gegen Covid-19 mit einem zugelassenen Impfstoff; seit kurzem hat die europäische Arzneimittelbehörde EMA mit Zustimmung der EU-Kommission auch Impfstoffe für Babys ab 6 Monaten zugelassen. Es stehen derzeit Impfstoffe von Moderna, Biontech/ Pfizer, Johnson&Johnson, AstraZeneca, Novavax, Sanofi Pasteur und Valneva zur Verfügung, die für unterschiedliche Altersgruppen zugelassen sind. Informationen zu der Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe finden Sie hier ; zur Ausgestaltung der Impfungen und der entsprechenden Dosen für die unterschiedlichen Altersgruppen findet sich eine Übersicht in den verschiedenen Epidemiologischen Bulletins .

Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht

Die BAG SELBSTHILFE hat sich im Zuge der Diskussion zur allgemeinen Impfpflicht an die Bundestagsabgeordneten gewandt und um Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ab dem Alter von 18 Jahren geworben. Hier finden Sie die Stellungnahme.

Veröffentlichungen & wichtige Links

Informationen zu den Impfstoffen:

Leicht verständliche Videos zur Corona-Schutzimpfung

Barrierefreie Informationsangebote zum Coronavirus und zur Schutzimpfung

Informationen in leichter Sprache

  • Seit dem 16. Juni 2020 steht die Corona-Warn-App der Bundesregierung im Google Play Store und Apple Store zur Verfügung. Aus diesem Grund gibt es von der Bundesregierung eine Internetseite in Leichter Sprache sowie Gebärdensprachenvideos, um über die Anwendung, deren Nutzen und Ziele zu informieren.
     
  • Informationen des Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum Coronavirus in leichter Sprache: https://corona-leichte-sprache.de/

Informationen für Gehörlose und Hörgeschädigte

Barrierefreie Informationen zur Corona-Schutzimpfung