Die geplante Reform der Medizinischen Dienste zu einer eigenen Körperschaft des öffentlichen Rechts bringt mehr Eigenständigkeit, insbesondere gegenüber den Krankenkassen. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt diese Zielstellung des Gesetzesvorhabens. Durch die im aktuellen Gesetzentwurf geplanten Veränderungen in der Zusammensetzung der Verwaltungsräte erhalten die Krankenkassenvertreter allerdings ein stärkeres Gewicht. Hier kommt es aus Sicht der BAG SELBSTHILFE darauf an zu beobachten, ob auf diese Weise die Zielstellung der Reform, die Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste zu stärken, erreicht wird oder ob nachgesteuert werden muss.
Uneingeschränkt begrüßt die BAG SELBSTHILFE die Regelung einer Patientenbeteiligung in den Verwaltungsräten der Medizinischen Dienste und deren Spitzenverband und die Regelungen, nach denen der Patientenvertretung auf Landesebene mehr Unterstützungsmöglichkeiten zustehen. Dies stärkt die Interessenvertretung von Patienten, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen.
Ebenfalls begrüßt die BAG SELBSTHILFE, dass die Versicherten besser über Beschwerdemöglichkeiten informiert werden sollen, indem bei jedem Medizinischen Dienst und beim Medizinischen Bund in Form einer Ombudsperson ein Beschwerdemanagement eingerichtet wird. Bislang informieren die Medizinischen Dienste in sehr unterschiedlichen Formen. Der Vorteil der Ombudsperson liegt aus Sicht der BAG SELBSTHILFE insbesondere darin, dass über schriftliche Informationen etwa im Internet hinaus eine wichtige zentrale Möglichkeit geschaffen, persönlich Kontakt aufzunehmen.
Die Herausnahme der Kostenübernahme der Gebärdendolmetscher aus den Fallpauschalen im stationären Bereich sieht die BAG SELBSTHILFE im Grundsatz sehr positiv, doch es besteht noch Ergänzungsbedarf.