Leitfaden zur Selbsthilfeförderung
Zur Konkretisierung des Förderverfahrens nach § 20 c SGB V sind vom
GKV Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen gemeinsam mit den
Spitzverbänden der Krankenkassen und den für die Belange der
Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen zum 8. September 2008
neue Grundsätze für die Selbsthilfeförderung der gesetzlichen
Krankenkassen nach § 20 c SGB V beschlossen worden. Dieser „Leitfaden
zur Selbsthilfeförderung" enthält Feststellungen für die
Verfahrensweisen für die neue kassenartenübergreifende
Gemeinschaftsförderung und auch für jeweils die kassenindividuelle
Förderung nach § 20 c SGB V.
Nachfolgend finden Sie den Text des Leitfadens zum Download.
