Startpunkt der Seite
Startpunkt des Seiteninhaltes

Leitfaden zur Selbsthilfeförderung

Zur Konkretisierung des Förderverfahrens nach § 20 c SGB V sind vom GKV Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen gemeinsam mit den Spitzverbänden der Krankenkassen und den für die Belange der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen zum 8. September 2008 neue Grundsätze für die Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20 c SGB V beschlossen worden. Dieser „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung" enthält Feststellungen für die Verfahrensweisen für die neue kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und auch für jeweils die kassenindividuelle Förderung nach § 20 c SGB V.

Nachfolgend finden Sie den Text des Leitfadens zum Download.