Forderungen der BAG SELBSTHILFE zum Hilfsmittelbereich

Heil- und Hilfsmittelversorgung – Es besteht weiterer Reformbedarf

Viele Reformgesetze wie das HHVG und das TSVG haben wichtige Verbesserungen im Bereich der Heil- und Hilfsmittelversorgung gebracht.

Dennoch ist auf folgende Punkte nach wie vor hinzuweisen:

Hilfsmittelversorgung

Das Sachleistungsprinzip ist ein unverzichtbarer Grundsatz in der Hilfsmittelversorgung; dieses ist nicht zur Disposition zu stellen. In manchen Produktgruppen – wie etwa Hörhilfen – sind die Mehrkosten inzwischen leider regelhaft derart hoch, dass es faktisch dort kaum noch eine Bedeutung hat. Dies gilt vor allem in Produktgruppen mit Festbeträgen; insoweit wäre dieses System zu überprüfen.

Insgesamt fehlt es in der Hilfsmittelversorgung ferner an einer den Maßgaben der UN-BRK entsprechenden bedarfsgerechten und teilhabeorientierten Ausgestaltung der Hilfsmittelversorgung. So fehlt es insbesondere an einem interdisziplinär ausgerichteten Assessment (Feststellung) der Bedarfe von Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen. Dies gilt insbesondere im Bereich der Kinder und Jugendlichen. Die Folge eines solchen unzureichenden Assessments sind Unter-, Fehl- und Überversorgungen, welche Schmerzen und Gesundheitsbeeinträchtigungen bei den Betroffenen und weitere Kosten im Gesundheitswesen produzieren können. Insgesamt sollte die Versorgung interdisziplinär, bedarfsgerecht, unterbrechungsfrei und wohnortnah und vor allem individuell zentriert

Auch die Abschaffung von Ausschreibungen sollte erhalten bleiben, da diese in der Praxis regelmäßig Chaos und problematische Versorgungen verursachten, weil die Versorgungen auf andere Leistungserbringer umgestellt wurden, welche nicht immer geeignet waren oder eine Versorgung vor Ort leisteten.

Ein weiterer Punkt ist die Genehmigung von Hilfsmitteln seitens der Krankenkassen. Damit die Betroffenen nicht lange darauf warten müssen, sollte das Vorliegen einer Genehmigung nach dem HHVG nach Ablauf bestimmter Fristen fiktiv angenommen und das Hilfsmittel verfügbar gemacht werden.

Das aktuelle Positionspapier der BAG SELBSTHILFE zur Hilfsmittelversorgung finden Sie hier: Positionspapier Hilfsmittel  Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen

Heilmittelversorgung

Die in der BAG SELBSTHILFE zusammengeschlossenen Verbände halten eine unterbrechungsfreie und hochwertige Versorgung mit Heilmitteln wie Physiotherapie, Ergotherapie etc. für unabdingbar, um die gesundheitliche Versorgung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sicherzustellen.

Die bisherigen Regelungen einer einheitlichen Ausgestaltung der Heilmittelversorgung in § 32 Abs. 1a und § 84 wurden unsererseits ausdrücklich begrüßt. Nachdem die Umsetzung dieser Regelungen nur auf konsequenten Druck auch der Patientenorganisationen gelang, führt ihre Umsetzung in der Praxis leider nach wie vor zu erheblichen Umsetzungsschwierigkeiten und beeinträchtigt die  Versorgung von schwerkranken und behinderten Menschen erheblich. So werden „normale“ Verordnungen außerhalb des Regelfalls mit der Begründung abgelehnt, die Erkrankung sei nicht auf der Liste. Teilweise sind die Regelungen zu den Praxisbesonderheiten und langfristigen Genehmigungen nicht bekannt oder werden nicht verstanden.

Die BAG SELBSTHILFE fordert daher eine fortlaufende Evaluierung der Regelungen zur Heilmittelversorgung von chronisch kranken und behinderten Menschen. Umsetzungsdefizite müssen durch entsprechende Maßnahmen behoben werden.

Daneben ist aber auch die Qualität der Aus- und Fortbildung der Physiotherapeuten in vielen Erkrankungsbereichen verbesserungswürdig. Hier sollte auf den Verband der Physiotherapeuten eingewirkt werden, die Besonderheiten der einzelnen Krankheitsbilder stärker zu berücksichtigen; dies gilt auch und insbesondere auch für den Bereich der chronisch kranken und behinderten Kinder und Jugendlichen.