Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs)
Arbeitshilfe Digitale Gesundheitsanwendungen
Was ist das überhaupt und wie können sie PatientInnen helfen?
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sollen PatientInnen laut BfArM bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten unterstützen. Deshalb werden DiGA auch als „digitale Helfer“ für PatientInnen bezeichnet.
Zu den DiGA stellen sich PatientInnen aktuell sehr viele Fragen. Was sind DiGA überhaupt und was unterscheidet sie von herkömmlichen Gesundheitsapps? Wie können DiGA die Behandlungen von PatientInnen verbessern und sind sie wirklich sicher und werden die Daten der PatientInnen ausreichend geschützt?
Diese und noch weitere Fragen rund um das Thema „DiGA“ sollen in dieser Arbeitshilfe der BAG SELBSTHILFE beantwortet werden.
Die Arbeitshilfe (barrierefreies Pdf) ist hier abrufbar: Arbeitshilfe Digitale Gesundheitsanwendungen Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) - "App auf Rezept“
Schon jetzt nutzen viele Patient*innen (häufig kostenfreie) Gesundheits-Apps, etwa zu Blutzuckermessung oder zur Erinnerung an die Einnahme ihrer Medikamente. Das Problem: Zumeist genügen diese Apps nicht den Datenschutzanforderungen; Patient*innen, die diese Apps nutzen, geben so unfreiwillig ihre sensiblen Gesundheitsdaten an kommerzielle Gesundheitsanbieter weiter- mit derzeit noch unabsehbaren Folgen.
Vor diesem Hintergrund haben bereits einige größere Selbsthilfeorganisationen Apps entwickelt, die ihre Mitglieder beim Umgang mit der Erkrankung und dem damit einhergehenden Alltag helfen sollen. Doch auch für andere Anbieter gibt es nun eine andere Möglichkeit der Finanzierung als die der Datengenerierung. Mit dem Digitale Versorgungsgesetz wurde gesetzlich festgelegt, dass Patient*innen Apps nunmehr auf Rezept erhalten können, wenn diese Apps zuvor ihren Nutzen zur Verbesserung der Patientenversorgung nachgewiesen haben; auch in einer sog. Erprobungsphase, also in einer Phase, in der bereits Anhaltspunkte für eine Verbesserung vorliegen, aber noch kein Nachweis erfolgt ist, sind die Apps für einen Zeitraum von einem Jahr erstattbar.
Geprüft wird die App vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datensicherheit, Barrierefreiheit und Datenschutz. Teilweise beschränkt sich die Prüfung jedoch leider auf die Abfrage von bestimmten Merkmalen beim Hersteller; es steht zu hoffen, dass auch dort in Zukunft eine stärkere Überprüfung stattfindet. Soweit Selbsthilfeorganisationen hier Meldungen von Fehlern oder bspw. von unzureichender Barrierefreiheit erhalten, sollten Sie dies dem BfArM melden.
Ob eine App von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden kann, lässt sich über das sog. DiGA- Verzeichnis feststellen, das über die Seiten des BfArM abrufbar ist. In Einzelfällen können jedoch Einzelkassen auch darüber hinaus Apps erstatten, da diese vom Gesetzgeber selbst die Möglichkeit hat bzw. erhalten haben, selbst derartige Angebote – zusammen mit kommerziellen Anbietern – als Start-Up Unternehmer tätig zu werden.
Im Ergebnis können die Patient*innen somit die Apps einerseits die Apps durch eine Verordnung des Arztes erhalten; eine Verordnung des Arztes ist jedoch auch bei DiGA- Apps nicht zwingend erforderlich: Die Krankenkasse kann derartige Apps auch direkt ihren Versicherten anbieten.
Weitere Informationen, insbesondere zu dem sog. DIGA-Verzeichnis, finden Sie unter folgendem Link des BfArM: https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/DVG/_node.html
Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE zum DiGAV
BAG SELBSTHILFE Stellungnahme "Digitale Anwendungsverordnung (DIGAV)".
Handreichung zu Gesundheits-Apps
Die neue Handreichung "Gesundheits-Apps im klinischen Alltag" von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung liefert Ärztinnen und Ärzten wichtige Antworten für die tägliche Praxis. Sie gibt einen Überblick über Nutzen und Risiken der digitalen Möglichkeiten und erklärt, was es mit dem "Digitalisierungsgesetz" und den "DiGAs" auf sich hat. Sie macht deutlich, woran man gute von schlechten Gesundheits-Apps unterscheiden kann. Wer sich ausführlicher mit einem Thema beschäftigen möchte, findet Hinweise auf weitere Informationsangebote und verlässliche Anlaufstellen.
Die neue Handreichung steht als druckbares PDF und digital kostenlos bereit unter:
Informationsveranstaltung zum Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) am 22.06.2022
Am 22.06.2022 fand im Rahmen einer Zoom-Konferenz eine vierstündige Informationsveranstaltung zum Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) statt.
Die Dokumentation der Veranstaltung ist hier Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen abrufbar.