Behindertenpolitik

Selbstbestimmte Teilhabe

Die Verwirklichung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben und die Beseitigung aller Hindernisse, die der Chancengleichheit entgegenstehen, gehören zu den zentralen Zielen der BAG SELBSTHILFE.

Mit der im Jahr 2009 in Deutschland in Kraft getretenen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention – UN-BRK) wurde der von der BAG SELBSTHILFE lang geforderte Paradigmenwechsel für die Gleichstellung und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen eingeleitet. Die UN-BRK, die auf den grundlegenden Prinzipien wie Würde, Selbstbestimmung, Nichtdiskriminierung, Teilhabe, Respekt vor der Unterschiedlichkeit, Chancengleichheit, Barrierefreiheit und Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau basiert, ist ein Meilenstein des Menschenrechtsschutzes und Richtschnur für eine moderne Behindertenpolitik.

Die gegenwärtigen Herausforderungen bestehen darin, den Inhalt der UN-BRK und das darin enthaltene Leitmotiv der Inklusion sowohl in der nationalen Gesetzgebung als auch im Bewusstsein der Gesellschaft einfließen zu lassen, vollständig umzusetzen und fest zu verankern.  Denn aus Sicht der BAG SELBSTHILFE klaffen Anspruch und Wirklichkeit in der Politik für Menschen mit Behinderung nach wie vor oft weit auseinander.

Die BAG SELBSTHILFE tritt vor diesem Hintergrund insbesondere in folgenden Bereichen für weitere gesetzgeberische Aktivitäten ein:

Die BAG SELBSTHILFE vertritt die Interessen behinderter und chronisch kranker Menschen darüber hinaus maßgeblich über das Aktionsbündnis des Deutschen Behindertenrates (DBR). Anlässlich der Bundestagswahlen im Herbst 2021 hat der DBR seine Kernforderungen an die neue Bundesregierung nochmals in folgendem Papier zusammengefasst:

Forderungen des Deutschen Behindertenrates (DBR) zur Bundestagswahl 2021  Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen

Die BAG SELBSTHILFE hat darüber hinaus ihre behinderungs- und gesundheitspolitischen Forderungen zur aktuellen Legislaturperiode auch in einem eigenen Papier umfassend abgebildet:
Forderungen der BAG SELBSTHILFE aktuellen Legislaturperiode

Partizipationsstandards national und europäisch entwickeln

Nachdem in den ersten Schritten Partizipation von Menschen mit Behinderung an vielen Stellen etabliert ist, ist die Zeit reif für einen Qualitätssprung. Im nationalen und europäischen Kontext müssen für die zahlreichen Beteiligungsprozesse verbindliche Partizipationsstandards entwickelt werden. Dazu hat der Deutsche Behindertenrat (DBR) ein Positionspapier vorgelegt, welches die BAG SELBSTHILFE aktiv mit erarbeitet hat: „‘Nichts über uns ohne uns‘ – zur Entwicklung von Partizipationsstandards im nationalen und europäischen Kontext“  Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen

Gemäß Art. 4 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 33 Abs. 3 und Art. 35 Abs. 4 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist die Beteiligung von Menschen mit Behinderung als verpflichtende rechtliche Vorgabe verankert. Zwar wird dies teilweise schon in hohem Umfang umgesetzt. Aber aus Sicht der BAG SELBSTHILFE und der anderen beteiligten Verbände ist die qualitative Ausgestaltung von Partizipation vielfach mangelhaft.

Die BAG SELBSTHILFE hat die Forderungen des Positionspapiers aktiv mit erarbeitet und unterstützt voll und ganz die Zielstellung des DBR: Durch Standards wird die Qualität der Partizipation verbessert. So ist Beteiligung an innerstaatlichen und unbedingt auch an europäischen Gesetzgebungsprozessen verbindlich zu normieren und es sind auch für andere Beteiligungsformate national und europäisch Standards und übergeordnete Prinzipien der Partizipation festzulegen.

Die BAG SELBSTHILFE unterstützt die Forderung des DBR, dass national die Bundesregierung diese gute Praxis weiterentwickeln und nun allgemein und verbindlich wesentliche Partizipationsgrundsätze normieren sollte, z. B. in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) oder in Musterverfahrensordnungen.

Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Kontexte von Beteiligung auf nationaler Ebene wie z. B. in projektbegleitenden Gremien oder in Beiräten spricht sich die BAG SELBSTHILFE mit den anderen DBR-Verbänden für die Festlegung folgender zentraler, übergeordneter Prinzipien der Partizipation aus:

  • Konsequente Partizipation der Behindertenverbände in allen sie betreffenden Themenbereichen
  • Augenhöhe
  • Barrierefreiheit
  • Transparenz
  • Verbindlichkeit und Verlässlichkeit
  • Bereitstellung von Ressourcen

Auch in europäischen Politikprozessen ist die Beteiligung der Behindertenverbände unverzichtbar. Sie ist aber bislang nicht konsequent sichergestellt.

Formale Standards sind, so die Forderung der BAG SELBSTHILFE und der anderen Behindertenverbände im DBR, in Bezug auf europäische Gesetzgebung ebenso wie z. B. in Bezug auf die Auflegung und Ausgestaltung europäischer Fonds zu entwickeln.

Zu klären ist für die europäische Ebene, wann Partizipationsmöglichkeiten gegeben werden, über welche Stellen sie geschaffen werden und welche Fristen gesetzt werden. Der DBR legt Vorschläge zu Konzeptualisierung und Zielsetzung der Beteiligung vor, betrachtet den europäischen Politikprozess und skizziert mögliche Partizipationszeitpunkte und -standards.

Die BAG SELBSTHILFE setzt sich aktiv dafür ein, dass nun alle Entscheidungsträger die Forderungen des DBR gemeinsam mit den Behindertenverbänden intensiv diskutieren, damit Partizipationsstandards zügig entwickelt und festgelegt werden.


DBR Positionspapier Entwicklung von Partizipationsstandards national und europäisch 2018  Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen