Behindertenpolitik

Selbstbestimmte Teilhabe

Die Verwirklichung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben und die Beseitigung aller Hindernisse, die der Chancengleichheit entgegenstehen, gehören zu den zentralen Zielen der BAG SELBSTHILFE.

Mit der im Jahr 2009 in Deutschland in Kraft getretenen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention – UN-BRK) wurde der von der BAG SELBSTHILFE lang geforderte Paradigmenwechsel für die Gleichstellung und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen eingeleitet. Die UN-BRK, die auf den grundlegenden Prinzipien wie Würde, Selbstbestimmung, Nichtdiskriminierung, Teilhabe, Respekt vor der Unterschiedlichkeit, Chancengleichheit, Barrierefreiheit und Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau basiert, ist ein Meilenstein des Menschenrechtsschutzes und Richtschnur für eine moderne Behindertenpolitik.

Die gegenwärtigen Herausforderungen bestehen darin, den Inhalt der UN-BRK und das darin enthaltene Leitmotiv der Inklusion sowohl in der nationalen Gesetzgebung als auch im Bewusstsein der Gesellschaft einfließen zu lassen, vollständig umzusetzen und fest zu verankern. Denn aus Sicht der BAG SELBSTHILFE klaffen Anspruch und Wirklichkeit in der Politik für Menschen mit Behinderung nach wie vor oft weit auseinander.

Die BAG SELBSTHILFE tritt vor diesem Hintergrund insbesondere in folgenden Bereichen für weitere gesetzgeberische Aktivitäten ein:

  • Vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in innerstaatliches Recht
  • Weiterentwicklung des SGB IX und Verbesserung der Rehabilitation
  • Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes und der Eingliederungshilfe
  • Verbesserung des Diskriminierungsschutzes / Reform des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG)
  • Schaffung von Barrierefreiheit
  • Weiterentwicklung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)
  • Verbesserung des Gewaltschutzes
  • Reform der Kinder- und Jugendhilfe

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie zu diesen Schwerpunktthemen weiterführende und verständliche Informationen:

  1. Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
  2. SGB IX und Rehabilitation
  3. Bundesteilhabegesetz
  4. Kampf gegen Diskriminierung / Reform des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG)
  5. Barrierefreiheit umsetzen / Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)
  6. Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
  7. Gewaltschutz
  8. Kinder- und Jugendhilfe
  9. Weitere behindertenpolitische Themen

Aktionsbündnis Deutscher Behindertenrat (DBR)

Die BAG SELBSTHILFE vertritt die Interessen behinderter und chronisch kranker Menschen maßgeblich über das Aktionsbündnis des Deutschen Behindertenrates (DBR) und  führt ab dem 3.12.2024 das Sekretariat des Deutschen Behindertenrates. Das Sekretariat koordiniert die Arbeit des Aktionsbündnisses aller deutscher Behindertenverbände. 

Der Deutsche Behindertenrat ist seinerseits wiederum Mitglied im European Disability Forum (EDF).

Weitere Informationen zur Arbeit und zu den Gremien des Deutschen Behindertenrates (DBR) finden Sie hier.

Team des DBR-Sekretariats:

Nicole Kautz, M.A.
Tel.: 0211-31006-54
nicole.kautz@bag-selbsthilfe.de

Anke Brauweiler
Tel.: 0211-31006-61
anke.brauweiler@bag-selbsthilfe.de

Isabella Schulte-Vogelheim
Tel.: 0211-31006-62
isabella.schulte-vogelheim@bag-selbsthilfe.de