Gesundheitspolitik

Wo sich die BAG SELBSTHILFE politisch für die Verbesserung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung von Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen einsetzt, in welchen Gremien sie mitarbeitet und welche Forderungen sie in den jeweiligen Bereichen hat, wird auf den nachfolgenden Seiten beschrieben.

Die BAG SELBSTHILFE engagiert sich als Dachverband in allen Bereichen der gesundheitlichen Versorgung. Sie ist darüber hinaus die Koordinierungsstelle aller „maßgeblicher Patientenorganisationen“ nach § 140 f SGB V und ist ferner Betroffenenorganisation in der Pflege nach § 118 SGB XI.

1.) Umfassende Patientenorientierung des Gesundheitswesens - Eine grundlegende Neuausrichtung der Politik ist erforderlich

Sinn und Zweck des Gesundheitswesens ist die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Dies ist eigentlich selbstverständlich. Dennoch ist zu konstatieren, dass

  • viele medizinische Leistungen einen konkreten Nachweis des Patientennutzens nicht erbringen können,
     
  • andererseits viele Patientinnen und Patienten medizinisch erforderliche Leistungen selbst bezahlen oder nur mit Zu- oder Aufzahlungen erhalten. 
     
  • viele Patienten keinen oder unzureichenden Zugang zu medizinischen Leistungen haben, da beispielsweise Arztpraxen nicht barrierefrei ausgestaltet sind,
     
  • die Sicht der Patientinnen und Patienten im Behandlungsgeschehen vielfach nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt wird,
     
  • Zeit und Kompetenz für eine gute Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten fehlt,
     
  • die Strukturen der gesundheitlichen Versorgung und die Qualifikationen der Behandler*innen und Behandler für die Patientinnen und Patienten zumeist intransparent sind,
     
  • die Patientenbeteiligung in den Gremien des Gesundheitswesens von den Patientenorganisationen weitgehend mit den Mitteln ihrer Mitglieder finanziert werden muss, obwohl die Einbindung von Betroffenenkompetenz in die Entscheidungsstrukturen ein essentieller Baustein für die Patientenorientierung des Gesundheitswesens ist.

Die BAG SELBSTHILFE fordert daher:

  • dass das Prinzip der solidarischen Krankenversicherung in der Praxis umfassend umgesetzt und Über-, Fehl- und Unterversorgung abgebaut wird. 
     
  • dass möglichst alle medizinischen Leistungen so ausgestaltet werden, dass sie den Patientinnen und Patienten nicht schaden, sondern tatsächlich auch nutzen. Die bestehenden Nutzenbewertungsverfahren müssen daher weiterentwickelt werden. Es muss zudem sichergestellt werden, dass neue Methoden mit einem nachgewiesenen Nutzen schnell in die ambulante Versorgung aufgenommen werden.
     
  • dass sichergestellt ist, dass Patientinnen und Patienten die erforderlichen medizinischen Leistungen aufzahlungsfrei erhalten. Insbesondere muss durch gesetzliche Maßnahmen sichergestellt werden, dass EBM-Leistungen nicht geIGELt werden können; die derzeitige gesetzliche Regelung ist noch zu vage und kann für Umgehungen genutzt werden. Beispiele wie die Knochendichtemessung oder das Hautkrebsscreening zeigen, dass den Patientinnen und Patienten oft gesetzliche Leistungen vorenthalten werden bzw. dass sie zu Unrecht als Selbstzahler zur Kasse gebeten werden,
     
  • dass das Sachleistungsprinzip im Hilfsmittelbereich weiterhin aufrecht erhalten bleibt und vorhandene faktische Defizite – etwa bei den Festbeträgen oder zu geringen Pauschalen – korrigiert werden,
     
  • dass über eine gute Kommunikation und Stärkung der individuellen Patientenrechte im Arzt-Patienten-Verhältnis sichergestellt wird, dass die Patientensicherheit auch bei allen Behandlungsentscheidungen hinreichend berücksichtigt wird,
     
  • dass der vorhandene Aktionsplan zur Schaffung eines barrierefreien, inklusiven und diversen Gesundheitssystems umgesetzt und regelmäßig unter Beteiligung der Betroffenenverbänden transparent fortgeschrieben wird. 
     
  • dass die maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140f SGB V und alle anderen Patientenorganisationen, die sich dauerhaft und regelhaft an der Patientenvertretung beteiligen sowohl in finanzieller als auch in personeller und organisatorischer Hinsicht eine strukturelle Stärkung erfahren, damit diese auf Augenhöhe mit den Selbstverwaltungspartnern in den Entscheidungsverfahren zur Ausgestaltung des Gesundheitswesens mitwirken können. Zudem sollten die Patientenorganisationen ein einmalig aufschiebendes Vetorecht im Gemeinsamen Bundesausschuss erhalten. 
     
  • Auf der Bundesebene ist eine nachhaltig finanzierte Institution zur Unterstützung der Patientenorganisationen bei der Qualifizierung von Patientenvertreterinnen und -vertretern, bei der patientenorientierten Analyse und Aufbereitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und bei der Koordination der Willensbildungsprozesse über die verschiedenen Gremien des Gesundheitswesens hinweg zu schaffen. Besonders dringlich ist auch die Schaffung entsprechender Unterstützungsstrukturen auf der Landesebene.
     
  • Hierzu ist ein Leistungsgesetz erforderlich, um die vielfältigen Bedarfe für eine Weiterentwicklung der Patientenorientierung im Gesundheitswesen abzudecken.
     
  • Außerdem sollten die Verbandsklagerechte für Patientenorganisationen ausgeweitet werden, um Rechtsumsetzungsdefizite besser zu beheben.

2.) Solidarische Finanzierung des Gesundheitswesens

Die in der BAG SELBSTHILFE zusammengeschlossenen Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen verlangen die konsequente Umsetzung des Prinzips der solidarischen Krankenversicherung. 

Dies gilt auch in Zeiten knapper Kassen, in denen dann gerne auf die „Eigenverantwortung“ der Patient*innen verwiesen wird. Dies verkennt aber, dass Erkrankungen eben keine Entscheidungen – wie etwa ein Autokauf – sind, die von den Betroffenen selbst steuerbar sind und insoweit das Prinzip der Eigenverantwortung nicht wirklich greift. 

Zudem ist nicht hinnehmbar, dass durch eine unzureichende Nutzenorientierung des Gesundheitswesens in massivem Umfang finanzielle Ressourcen verschwendet werden und parallel dazu die bedürftigsten Patientinnen und Patienten noch neben den Versicherungsbeiträgen zur Kasse gebeten werden sollen. Insgesamt erweist sich auch der Versuch der Kostendämpfung durch Eigenbeteiligungen und Patientenzuzahlungen häufig als Bumerang. Viele Studien haben mittlerweile aufgezeigt, dass Selbstbeteiligungen allzu oft die Kosten in die Höhe treiben. Viele betroffene Patienten reagieren auf anfallende Selbstbeteiligungen subjektiv rational, indem sie Arztbesuche vermeiden oder verschieben, Medikamentenpackungen strecken oder Therapien ganz abbrechen. Dies führt allenfalls kurzfristig zu Einsparungen, mittel- und langfristig aber zu erheblichen Kosten durch vermeidbare Komplikationen. 

Unabhängig davon ist es nicht hinnehmbar, dass chronisch kranke und behinderte Menschen aufgrund von Zuzahlungen auf ihnen zustehende Medikamente, Heil- oder Hilfsmittel verzichten müssen. Es wird insoweit darauf hingewiesen, dass viele Mehrkosten, etwa Gebrauchsgegenstandsanteile und Aufzahlungen bei Hilfsmitteln sowie die Aufzahlungen bei Arzneimitteln mit Festbetrag, nicht in die Chroniker-Regel von 1 Prozent einberechnet werden und so Menschen mit chronischen Erkrankungen oft deutlich höher belastet werden als mit 1 Prozent ihres Einkommens. 

Die BAG SELBSTHILFE fordert daher:

  • dass alle krankheitsbezogenen Ausgaben in die Chroniker-Regelung einberechnet werden. Hinzu kommt, dass die Chroniker-Regel oft so ausgestaltet ist, dass selbst bei einer Vorauszahlung der Zuzahlungssumme von 1 Prozent gegenüber der Krankenkasse von den Leistungserbringern Zuzahlungen erhoben werden, was dann nur mit erheblichem Schriftverkehr wieder geändert werden kann. Auch insoweit muss es ein einheitliches unbürokratisches Verfahren geben, das die Umsetzung der Chroniker-Regelung flankiert.

Steigende Kosten für Therapien, für eine gesicherte ärztliche Versorgung oder für eine bessere Bezahlung von Krankenhauspersonal müssen dabei nicht zwangsläufig die gesetzlich Versicherten oder Patienten stärker belasten. Hier gibt es nach wie vor in dem bestehenden System Wirtschaftlichkeitsreserven, die aus Über- und Fehlversorgungen resultieren. Diese gilt es abzubauen, bevor weitere Belastungen oder Leistungsausgrenzungen zu Lasten der Patientinnen und Patienten eingeführt werden. 

Auch die immer wieder erhobene Forderung nach einer Priorisierung von bestimmten Indikationen, Patientengruppen oder Verfahren vor anderen, wird aufs Schärfste zurückgewiesen; es kann nicht sein, dass die Gesundheit des einen Menschen „mehr wert“ ist als die eines anderen. Alle Menschen müssen im Krankheitsfall die gleiche medizinische Versorgung erhalten, egal, wie oft sie zum Arzt müssen und wie viel Geld sie verdienen. Überdies steht zu befürchten, dass bei einer solchen Priorisierung die Langzeitversorgung chronisch kranker und behinderter Menschen ohne entsprechende Notwendigkeit gegenüber der Akutversorgung von Patienten hintenangestellt werden würden. Auch die angedachte spätere Behandlung von „selbstverschuldeten“ Krankheiten ist sowohl aus ethischer als auch aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht hinnehmbar. 

Die BAG SELBSTHILFE fordert daher:

  • dass die Ressourcen des Gesundheitswesens strikt am Maßstab des Patientennutzens verausgabt werden, so dass Leistungsausgrenzungen vermieden und Eigenfinanzierungen von Leistungen durch die Patientinnen und Patienten überflüssig werden. 

3.) Gesundheitspolitische Schwerpunktthemen

Als Dachverband der Selbsthilfeorganisationen chronisch kranker und behinderter Menschen in Deutschland vertritt die BAG SELBSTHILFE die Interessen die Patientinnen und Patienten insbesondere zu folgenden Versorgungsbereichen:

  1. Gesetzliches und privates Krankenversicherungssystem
  2. Ambulante und stationäre Versorgung
  3. Heil- und Hilfsmittelversorgung
  4. Arzneimittelversorgung
  5. Prävention und Gesundheitskompetenz
  6. Digitalisierung des Gesundheitswesens
  7. Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen
  8. Internationale Gesundheitspolitik

4.) Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen

Die BAG SELBSTHILFE ist die Koordinierungsstelle aller „maßgeblichen Patientenorganisationen“ nach § 140 f SGB V.

Die Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen eröffnet die Möglichkeit, dass Patientinnen und Patienten sich in den Gremien des Gesundheitswesens aktiv an der Gestaltung der Versorgung beteiligen. Die allermeisten Patientenvertreter*innen und Patientenvertreter in den Gremien kommen aus den Reihen der Mitgliedsverbände der BAG SELBSTHILFE. Daher koordiniert die BAG SELBSTHILFE unter anderem die Entsendung der sog. „sachkundigen Personen“ in die Gremien.

Ein solches Modell der Betroffenenbeteiligung gibt es seit 2004 im sog. Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Als höchstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung legt der Gemeinsame Bundesausschuss in vielen Bereichen den Leistungsanspruch von etwa 70 Millionen in Deutschland gesetzlich krankenversicherten Menschen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und Aufträge fest. Im G-BA werden somit wichtige Entscheidungen zu der Verordnung von Arzneimitteln und Heil- und Hilfsmitteln, zu neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, zur Qualitätssicherung, zur Bedarfsplanung und der zahnärztlichen Behandlung getroffen. Die Patientenvertretung hat dort ein Mitberatungsrecht, jedoch kein Stimmrecht. Gleichwohl konnten die Patientenvertreter seit Beginn ihrer Beteiligung im Jahr 2004 zahlreiche Verbesserungen zum Nutzen von Patientinnen und Patienten erreichen. 

Mittlerweile wurde die Betroffenenbeteiligung aber über den Gemeinsamen Bundesausschuss hinaus auf viele weitere Gremien ausgedehnt. Dies kann man bspw. in § 140 f des fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) im Einzelnen nachlesen.

Mehr zur Patientenbeteiligung erfahren Sie hier

5.) Pflege

Die BAG SELBSTHILFE vertritt auch die Interessen pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen. Sie gehört insbesondere zu den maßgeblichen Betroffenenorganisationen in der Pflege nach § 118 SGB XI

Angesichts der bevorstehenden Beratungen zur Pflegereform hat die BAG SELBSTHILFE ihr Positionspapier zur Pflegereform nochmals überarbeitet. Sie finden die aktuelle Version des Positionspapiers der BAG SELBSTHILFE zur Reform der Pflegeversicherung hier  Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen.

Mehr zur Interessenvertretung im Bereich der Pflege erfahren Sie hier.

6.) Forschung

Die BAG SELBSTHILFE koordiniert die Patientenbeteiligung beim Innovationsfonds nach § 92a SGB V. Mehr zum Innovationsfonds finden Sie hier.

Die BAG SELBSTHILFE ist aber auch Kooperationspartnerin im Netzwerk Universitätsmedizin (NUM) und im dortigen Studiennetzwerk (NUM-SN)

Foto Dr. Siiri Doka

Kontakt

Dr. Siiri-Ann Doka

Referatsleiterin Gesundheitspolitik

Tel.: 0211 31006-56
Fax: 0211 31006-66
Mail: siiri.doka@bag-selbsthilfe.de

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