Infos zur Mitgliedschaft

Die BAG SELBSTHILFE ist der Dachverband von derzeit 121 Bundesorganisationen der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen und von 13 Landesarbeitsgemeinschaften sowie 7 Fachverbänden.

Nach der aktuell gültigen Satzung der BAG SELBSTHILFE setzt die Mitgliedschaft in der BAG SELBSTHILFE für ordentliche Mitglieder voraus, dass die Verbände:

  • die Rechtsform eines eingetragenen Vereins haben und als gemeinnützige Vereinigung anerkannt sind,
  • die Leitsätze der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen  Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen unterzeichnen,
  • in der Regel mindestens 500 ordentliche Mitglieder haben; diese Mindestzahl gilt nicht für Organisationen von Betroffenen seltener Erkrankungen und deren Angehörigen
    Bei Organisationen, deren Mitglieder nicht natürliche Personen (i.S.v. Einzelmitgliedern) sind, ist die Summe der Einzelmitglieder in ihren Untergliederungen bzw. der in ihren Untergliederungen organisierten Vereinsaktiven ausschlaggebend. Die Mitgliedsverbände sind zur Auskunft über die Anzahl ihrer Einzelmitglieder bzw. der in ihren Untergliederungen organisierten Vereinsaktiven (Stichtag 31.12.) jeweils zum 31. März verpflichtet.
  • in angemessenem Verhältnis zur Mitgliederzahl örtliche Gruppierungen (Selbsthilfegruppen) gebildet haben,
  • in mindestens drei Bundesländern Aktivitäten entfaltet haben,
  • als Bundesverbände selbst oder mit mindestens einer ihrer Untergliederungen in einer oder mehreren Landesarbeitsgemeinschaft(en) Mitglied sein.

Ordentliche Mitglieder können auch solche Selbsthilfeorganisationen sein, die die o.g. obligatorischen Voraussetzungen erfüllen und selbst eine Struktur als Dachverband bestimmter Organisationen und Gruppen behinderter und chronisch kranker Menschen aufweisen.

Für Verbände, die die Voraussetzungen einer ordentlichen Mitgliedschaft nicht erfüllen, sieht die Satzung gleichwohl Möglichkeiten einer vertieften Kooperation vor. So können z. B. Fachorganisationen, die in der Behindertenarbeit tätig sind, auf Antrag eine außerordentliche Mitgliedschaft in der BAG SELBSTHILFE erwerben.

Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet die Bundesmitgliederversammlung. Die Bundesmitgliederversammlung als oberstes Organ des Verbandes besteht aus den Vertreter*innen der Mitgliedsorganisationen. Bundesgeschäftsführung und Bundesvorstand unterbreiten der Bundesmitgliederversammlung einen Vorschlag, über den diese sodann entscheidet. Die Sitzungen finden im Regelfall jährlich im Frühjahr statt.

Einem formlosen Antrag auf Mitgliedschaft sind die entsprechenden Unterlagen, z. B. Satzung, Auszug aus dem Vereinsregister, Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid, Aufstellung von Gruppierungen des Bundesverbandes auf örtlicher, regionaler und ggf. Landesebene, Nachweis über die Mitgliedschaft in einer unserer Landesarbeitsgemeinschaften, unterzeichnete „Leitsätze“, beizufügen. (siehe auch Unabhängigkeit der Selbsthilfe)

Mitgliedsbeitrag

Seit dem 01.01.2016 gelten folgende Beitragsregelungen:

  • für Verbände ab 17.000 Einzelmitgliedern auf 0,37 € je Einzelmitglied,
  • für Verbände ab 6.000 Einzelmitgliedern auf 0,35 € je Einzelmitglied,
  • für Verbände ab 2.000 Einzelmitgliedern auf 0,32 € je Einzelmitglied

Für Verbände unter 2.000 Einzelmitglieder beträgt der Mindestmitgliedsbeitrag 500,00 € pro Jahr.

Der Höchstmitgliedsbeitrag beträgt 21.000 Euro pro Jahr.

Hinweis für kleinere Selbsthilfeorganisationen zu seltenen Erkrankungen

Kleinere Selbsthilfeorganisationen, die die Anforderungen einer Mitgliedschaft bei der BAG SELBSTHILFE nicht erfüllen, können gegebenenfalls über eine Mitgliedschaft bei der Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) e.V. in den Informationsfluss der BAG SELBSTHILFE aufgenommen werden.

Bild Ilka Müller-Ahrweiler

Kontakt

Ilka Müller-Ahrweiler

Assistentin der Geschäftsleitung

Tel.: 0211 31006-49
Fax: 0211 31006-48
Mail: ilka.mueller-ahrweiler@bag-selbsthilfe.de

Kirchfeldstr. 149
40215 Düsseldorf