Weitere Themen
Informationsportal zum Thema Leben mit Behinderungen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert im Internet auf dem umfangreichen Informationsportal einfach-teilhaben.de über das Thema Leben mit Behinderungen.
Das Informationsportal wurde 2009 eingerichtet. Es dient dazu, Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige, Verwaltungen und Behörden rund um das Thema Behinderung auf dem aktuellen Stand zu halten.
Informationen sind aufbereitet nach 18 unterschiedlichen Themen, von „Finanzielle Hilfen“ über „Hilfe bei Gewalt“ bis zu „Sport“. In der Rubrik „Ratgeber“ werden die Nutzer nicht nur informiert, sondern ihnen wird aufgezeigt, was wo beantragt werden kann oder wo man etwas konkret findet. Je Thema ist eine klare Fragestellung definiert, die auf der Ratgeberseite beantwortet wird (z. B. wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis).
Vormundschafts- und Betreuungsrecht
Zur aktuellen Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts hat die BAG SELBSTHILFE die nachfolgende Stellungnahme abgegeben:
Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE zum Entwurf eines Gesetzes des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (PDF) Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen
Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE zum Entwurf eines Gesetzes des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (Word) Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen
Das BMJ hat der BAG SELBSTHILFE den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet. Mit diesem Entwurf, welcher ein neues Vergütungssystem beinhaltet, sollen sowohl die Amtsgerichte als auch die beruflichen Betreuer*innen von unnötigem bürokratischen Aufwand entlastet als auch die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst angepasst werden. Zudem soll die Vergütung der berufsmäßigen Vormünder, Verfahrenspfleger, Umgangs-, Ergänzungs- und Nachlasspfleger auf ein zeitgemäßes Niveau erhöht werden. Dieses Gesetz soll am 01.01.2026 in Kraft treten.
Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE zum Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Finanzierung der Betreuungsvereine und der Betreuer sicherstellen - Strukturen erhalten vom 20.06.2023 (Drucksache 20/7352) Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen
Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünderund Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern (Bearbeitungsstand: 16.09.2024) Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen
Assistenzhundeverordnung
Assistenzhunde sind für viele Menschen mit Behinderungen eine wichtige Voraussetzung für eine barrierefreie Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Thematik der Assistenzhunde in einer spezifischen Verordnung geregelt. Zu dieser Verordnung hat die BAG SELBSTHILFE die nachfolgende Stellungnahme Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen abgegeben.
Europäischer Behindertenausweis und Europäischer Parkausweis
Der Rat der Europäischen Union (EU) hat im Oktober 2024 zwei Richtlinien verabschiedet, welche am 4. Dezember 2024 in Kraft traten: Zukünftig wird es einen einheitlichen Europäischen Behindertenausweis sowie einen verbesserten EU-Behindertenparkausweis geben. Diese Ausweise gewähren Menschen mit Behinderungen besondere Erleichterungen und Vergünstigungen, wie die Benutzung reservierter Parkplätze, den Zugang zu Zonen mit Verkehrsbeschränkung und weitere Parkerleichterungen, sowie ermäßigte Tarife oder freien Eintritt. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 5. Juni 2027 Zeit, die Richtlinien in nationales Recht umzusetzen, und die neuen Regelungen werden voraussichtlich ab dem 5. Juni 2028 angewendet werden.
Europäischer Behindertenausweis:
Der Europäische Behindertenausweis („Disability Card“) soll als Nachweis für eine Behinderung in allen EU-Mitgliedstaaten dienen, d.h. Menschen mit Behinderungen sowie deren Assistenzkräfte und Begleitpersonen können bei Reisen und Kurzaufenthalten (bis zu 3 Monaten) in einem anderen EU-Land die gleichen Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen in Anspruch nehmen wie Menschen mit Behinderungen, die ihren Wohnsitz in diesem Land haben. Die Vorteile des EU-Behindertenausweises: freier Eintritt, Ermäßigungen, vorrangiger Zugang, persönliche Assistenzkräfte, Brailleschrift oder Audioguides, Mobilitätshilfen und Assistenztiere.
Der Ausweis wird von den nationalen Behörden in physischer und digitaler Form ausgestellt und in allen Mitgliedstaaten als Nachweis für eine Behinderung oder einen Anspruch auf bestimmte Dienstleistungen anerkannt. Die Mitgliedstaaten können eine geringe Gebühr zur Deckung der Verwaltungskosten erheben. Aber: Der Europäische Behindertenausweis ersetzt nicht den nationalen Schwerbehindertenausweis für die Nutzung im jeweiligen Heimatland.
Europäischer Parkausweis:
Der Europäische Parkausweis soll die gegenseitige Anerkennung von Parkrechten für Menschen mit Behinderungen in der EU gewährleisten und den gleichberechtigten Zugang zu reservierten Parkplätzen erleichtern. Der neue Ausweis soll die nationalen Parkausweise ersetzen und in der gesamten EU gelten. Einen ausgeschilderten Behindertenparkplatz mit Rollstuhl-Symbol dürfen Menschen mit Behinderungen nutzen, welche folgende Merkzeichen in ihrem Schwerbehindertenausweis haben und einen blauen Behindertenparkausweis gut sichtbar im Fahrzeug auslegen können:
Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung)
Merkzeichen "Bl" (blind)
Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie
Ziele der EU-Ausweise:
Beide EU-Ausweise haben zum Ziel, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in das kulturelle sowie gesellschaftliche Leben der Europäischen Union zu fördern und damit auch die Freizügigkeit von Menschen mit Beeinträchtigungen innerhalb der EU zu erleichtern.