Gewaltschutz
Schutz von Frauen mit Behinderung vor Gewalt – Eine Gesamtstrategie ist erforderlich.
Laut einer Studie von Juli 2024 des Instituts für empirische Soziologie wurde deutlich, dass sowohl in Wohneinrichtungen als auch in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Frauen und Männer mit Beeinträchtigungen nach wie vor sehr häufig Gewalt in verschiedenen Ausprägungen erleben. Die hohe Gewaltbetroffenheit sei besonders auffällig in ambulanten Settings, knapp jede dritte Frau im ambulanten Bereich berichtet von sexualisierter Gewalt, sexuell belästigt wurden sogar mehr als 60 % der Frauen. Auch in stationären Wohneinrichtungen befinden sich die Gewalterfahrungen auf einem hohen Niveau. In WfbM ist das Risiko sexuell belästigt zu werden etwa dreimal so hoch wie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. 37 Prozent der Frauen in WfbM wurden in den letzten drei Jahren sexuell belästigt.
Auch außerhalb von Einrichtungen erleben Frauen mit Behinderungen deutlich häufiger geschlechtsspezifische Gewalt als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt, wie die repräsentative Studie der Universität Bielefeld von 2012 belegt. Dies betrifft sowohl häusliche, psychische als auch sexualisierte Gewalt. Diese aktuellen Zahlen belegen deutlich, dass dringend ein verstärkter Gewaltschutz sowie eine Gesamtstrategie zum Gewaltschutz für Mädchen und Frauen mit Behinderungen gemäß Artikel 16 der UN-BRK notwendig ist. Die BAG SELBSTHILFE fordert:
- Änderungen im Gewaltschutzgesetz für Bewohner*innen in Einrichtungen und Assistenznehmerinnen.
- Interne und externe Beschwerdestellen für Gewaltvorkommen in Einrichtungen sowie Monitoring.
- Mindeststandards für Gewaltschutzkonzepte nach § 37a SGB IX.
- ein Gewalthilfegesetz mit Rechtsanspruch auf barrierefreie Beratung und Schutz im Frauenhaus.
- umfassende und flächendeckende Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Gewalt zu den Aspekten Empowerment, Partizipation und Selbstbestimmung – auch in Einrichtungen.
- Täter*innenarbeit mit behinderten Tatpersonen.
- Verfolgung des Ziels der Deinstitutionalisierung gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention.
Hier finden Sie die Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz.