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Eine Gesetzgebung während der Covid-19-Pandemie in Bezug auf Intensivpflegeversorgung gefährdet Betroffene und muss verschoben werden. Fachliche Grundlagen für Neuregelungen sind nicht in ausreichendem Umfang vorhanden.
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE) zum Referentenentwurf einer Verordnung über die Verfahrensgrundsätze der Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung und im Krankenhaus (Methodenbewertungsverfahrensverordnung – MBVerfV)
Berlin, 28.05.2020. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Anträge der Patientenvertretung, zur Fortführung der Covid-19-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis zum 30. Juni zum Schutz von Risikopatienten abgelehnt. Damit läuft die bestehende Regelung endgültig zum 31. Mai aus.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt grundsätzlich das Vorhaben des Bundesministeriums für Gesundheit, einen vertrauenswürdigen Raum zu schaffen, um Abrechnungsdaten der Krankenkassen sicher zu speichern, aufzubereiten und unter anderem für Forschungszwecke zu nutzen.
Forderungen der BAG SELBSTHILFE zum Gesetzentwurf zur Digitalisierung im Gesundheitswesen.
BAG SELBSTHILFE begrüßt die geplante Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung durch das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG), fordert aber eine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit für digitale Innovationen
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt den Wandel hin zu einem digitalen Impfpass. Ärztliche Nachweise zu Kontraindikationen gegen Schutzimpfungen müssen für Eltern kostenfrei sein und die fachlich definierten Kontraindikationen müssen beachtet werden. Bzgl. Impfmaßnahmen muss eine schriftliche Einwilligung nach Aufklärung eingeführt werden.
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BAG SELBSTHILFE begrüßt „Konzertierte Aktion Pflege“, fordert aber Deckelung der Eigenanteile und die gesetzeskonforme Übernahme der Investitionskosten.
Berlin, 16.05.2019: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute eine umfassende Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie beschlossen und dabei auch wesentliche Forderungen der Patientenvertretung im G-BA aufgenommen.
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