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Die BAG SELBSTHILFE begrüßt nachdrücklich, dass der Prozess der Digitalisierung des Gesundheitssystems weiter vorangetrieben werden soll. Gerade Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen können enorm von derartigen Prozessen profitieren, da bei Ihnen nicht nur Doppeluntersuchungen vermieden, sondern auch Behandlungsprozesse besser koordiniert, Diagnoseodysseen verringert und eine Kommunikation auf Augenhöhe mit den Behandlern ermöglicht werden kann.
Die BAG SELBSTHILFE hält es nicht für ethisch vertretbar, dass Menschen mit schweren Vorerkrankungen erst in dritter Linie geimpft werden sollen- trotz-dem sie auch nach Auffassung der Ständigen Impfkommission teilweise ein extrem hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben. Sie fordert eine höhere Priorisierung von Menschen mit Vorerkrankungen bei der anstehenden Impfstrategie. Darüber hinaus muss auch die Barrierefreiheit der Impfzentren gesichert werden, damit auch Menschen mit Behinderungen geimpft werden können.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt es zwar, dass die Verordnung das Ziel verfolgt, Personen mit signifikant erhöhtem Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf und Personen, die diese Menschen behandeln, betreuen oder pflegen bei der Vergabe der Schutzimpfungen Priorität einzuräumen. Leider wird dieses Ziel jedoch mit der von der Ständigen Impfkommission vorgeschlagenen Priorisierung der Gruppen nicht hinreichend umgesetzt.
Die BAG SELBSTHILFE hält es nicht für ethisch vertretbar, dass Menschen mit schweren Vorerkrankungen erst in dritter Linie geimpft werden sollen- trotzdem sie auch nach Auffassung der Ständigen Impfkommission teilweise ein extrem hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben. Sie fordert eine höhere Priorisierung von Menschen mit Vorerkrankungen bei der anstehenden Impfstrategie. Darüber hinaus muss auch die Barrierefreiheit der Impfzentren gesichert werden, damit auch Menschen mit Behinderungen geimpft werden können.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt den Vorstoß von Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil, die Ausgleichsabgabe für Unternehmen künftig zu erhöhen.
Die Ergänzenden unabhängige Teilhabeberatung ist aus Sicht der Selbsthilfe ein wichtiger Baustein des Bundesteilhabegesetzes (BTHG).
BAG SELBSTHILFE fordert auch während der Corona-Pandemie die Einhaltung und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
BAG SELBSTHILFE lehnt Pläne ab, wonach die Anerkennungszahlungen von 1500 Euro pro Person zum großen Teil aus der Pflegeversicherung finanziert werden sollen. Sie sieht das Risiko, dass sich dadurch die Eigenanteile der Betroffenen erhöhen und fordert eine Kostenübernahme durch Bund und Länder.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt insbesondere alle Maßnahmen, die dem besonderen Schutz der Risikogruppe chronisch kranker und behinderter Menschen dienen.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt ausdrücklich, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer angesichts der finanziellen Einbußen, die sie aktuell erleiden, Ausgleichszahlungen erhalten sollen.
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