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Die BAG SELBSTHILFE begrüßt es, dass in verschiedenen Regelungsbereichen gesetzliche Verbesserungen vorgenommen wurden; insbesondere die Änderungen im Bereich der Qualitätssicherung und die Regelung zum Vorliegen einer Haftpflichtversicherung bei Ärzten werden – teilweise mit Ergänzungsbedarf - sehr positiv gesehen.
BAG SELBSTHILFE startet neuen Selbsthilfepodcast
BAG SELBSTHILFE begrüßt Anträge der Oppositionsparteien zur heutigen Anhörung im Bundestag, rechtliche Neuregelung der Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruches bei Erkrankung der Kinder sowie eine bessere finanzielle Absicherung der Betreuung zu schaffen
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das beabsichtigte Gesetz, mit dem eine Vereinheitlichung des Stiftungsrecht sowie eine stärkere Transparenz über die rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts angestrebt wird. Soweit der vorliegende Entwurf hierzu eine abschließende Regelung des Stiftungszivilrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorsieht, wird dies für sinnvoll und zweckmäßig erachtet, um der derzeit bestehenden Unübersichtlichkeit und dadurch hervorgerufenen Verunsicherung in Bezug auf das anzuwendende Recht – Bundes- oder Landesrecht – entgegenzuwirken.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Initiative zur Schaffung eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes sehr. Die in der BAG SELBSTHILFE zusammenarbeitenden Verbände sind sehr froh darüber, dass mit dem KJSG nun die seit langem angekündigte Grundentscheidung für eine inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe getroffen wurde.
Am 30.09.2015 fand die Anhörung zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz - PSG II im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages statt.
Am 21.09.2015 hat im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zum Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) stattgefunden, an der die BAG SELBSTHILFE teilgenommen hat.
BAG SELBSTHILFE fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag verankerte Umsetzung des Gesetzes einzuhalten.
BAG SELBSTHILFE begrüßt die Pläne des Pflegebeauftragten Karl Josef Laumann, Patientenvertreter per Stimmrecht an der Neukonzeption zu beteiligen.
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