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Menschenfeindlichkeit, egal, ob politisch, religiös oder ideologisch motiviert, darf nicht als Bestandteil des demokratischen Diskurses akzeptiert und legitimiert werden.
Die BAG SELBSTHILFE fordert gemeinsam mit zahlreichen weiteren Verbänden die eindeutige Nachbesserung des Gesetzentwurfs, damit Personen mit Bedarf an Intensivpflege selbst über ihren Lebensmittelpunkt bestimmen können.
BAG SELBSTHILFE hält Tests für ethisch hochbedenklich. Es besteht das Risiko, dass Eltern von erkrankten Kindern unter Rechtfertigungsdruck geraten, etwa warum sie die Tests nicht durchgeführt hätten. Dies führt zu einer zusätzlichen Diskriminierung für Menschen mit den entsprechenden chronischen Erkrankungen und Behinderungen.
Auf Antrag der Patientenvertretung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute Beratungen mit dem Ziel der verpflichtenden Einführung und Umsetzung von Konzepten zum Akutschmerzmanagement beschlossen.
Gesetzgeber will die Qualität der Intensivpflege verbessern und beschneidet aber zeitgleich nach wie vor das Selbstbestimmungs- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen.
Am 30.09.2015 fand die Anhörung zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz - PSG II im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages statt.
Am 21.09.2015 hat im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zum Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) stattgefunden, an der die BAG SELBSTHILFE teilgenommen hat.
BAG SELBSTHILFE fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag verankerte Umsetzung des Gesetzes einzuhalten.
BAG SELBSTHILFE begrüßt die Pläne des Pflegebeauftragten Karl Josef Laumann, Patientenvertreter per Stimmrecht an der Neukonzeption zu beteiligen.
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