Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das beabsichtigte Gesetz, mit dem eine Vereinheitlichung des Stiftungsrecht sowie eine stärkere Transparenz über die rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts angestrebt wird. Soweit der vorliegende Entwurf hierzu eine abschließende Regelung des Stiftungszivilrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorsieht, wird dies für sinnvoll und zweckmäßig erachtet, um der derzeit bestehenden Unübersichtlichkeit und dadurch hervorgerufenen Verunsicherung in Bezug auf das anzuwendende Recht – Bundes- oder Landesrecht – entgegenzuwirken.