Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken

Die BAG SELBSTHILFE unterstützt das gesetzgeberische Ziel, die flächendeckende Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten zu stärken. Auch aus der Sicht der BAG SELBSTHILFE sind wohnortnahe Apotheken wichtige Ansprechpartner für Betroffene; gleichzeitig stellen aber auch die sog. Spezialversender wichtige Hilfestellungen für Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen und Behinderungen bereit.

Insoweit wird es seitens der BAG SELBSTHILFE explizit begrüßt, dass die wichtige Möglichkeit der Nutzung sog. Spezialversender für diese Menschen durch die gewählte Form des Boni-Verbots im SGB V erhalten bleibt. Von einem strikten Versandhandelsverbot wären beispielsweise viele Spina- Bifida- Betroffene bzgl. der Oxybutinin-Instillationssets tangiert, da diese von Spezialapotheken versendet werden; auch Mukoviszidose Erkrankte wären einschließlich ihrer dadurch möglichen Versorgung durch Pflegefachkräfte hiervon betroffen. Eine flächendeckende Spezialisierung über die Apotheke vor Ort ist insoweit nur schwer realisierbar und würde solche bestehende Strukturen möglicherweise zerstören oder zumindest einschränken, ohne wirklichen Ersatz zu bieten. Vor diesem Hintergrund wird der Verzicht auf ein Versandhandelsverbot vor allem deswegen begrüßt, weil damit die Möglichkeit der Nutzung der Spezialversender für Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen weiterhin erhalten bleibt.

Auch wird es positiv gesehen, dass der Begriff der zusätzlichen pharmazeutischen Dienstleistungen im Kabinettsentwurf – gegenüber dem Referentenentwurf – in seinen Zielen gesetzlich etwas stärker bestimmt wurde.

Trotz dieser Eingrenzung bleibt deren genaue Ausgestaltung jedoch im Ergebnis nach wie vor den Vertragspartnern der Selbstverwaltung überlassen- ohne dass die Betroffenen eine Möglichkeit haben, hier ihre Anliegen einzubringen. Dies ist umso bedauerlicher, als nach dem Entwurf vor allem typische praktische Versorgungsprobleme und -bedarfe durch die pharmazeutischen Dienstleistungen in den Fokus genommen werden sollen und hier gerade Patientenerfahrungen eine wichtige Rolle spielen können. Die BAG SELBSTHILFE fordert hier insoweit auch ein Beteiligungsrecht der maßgeblichen Patientenorganisationen, um hier kollektive Betroffenenerfahrungen und Lösungsansätze bei den Schwierigkeiten im Umgang mit Arzneimitteln, z.B. bei Menschen mit dementiellen Erkrankungen, auch im Prozess zu berücksichtigen.

Die Regelungen im Einzelnen entnehmen Sie bitte der anliegenden Stellungnahme.

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