Pressemitteilung: Kein genereller Ausschluss für Versandhandel mit Arzneimitteln: BAG SELBSTHILFE begrüßt die Regelung im Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz

Aus Sicht der BAG SELBSTHILFE brauchen Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen eine gute und sichere Arzneimittelversorgung durch wohnortnahe Apotheken ebenso wie die Möglichkeit einer Versorgung durch Versandhändler, insbesondere durch sog. Spezialversender.

Düsseldorf, den 16. September 2020. Die Apotheke vor Ort ist für viele kranke Menschen der zentrale Ansprechpartner bei allen wichtigen Fragen. Anlässlich der Anhörung zum Gesetzentwurf im Bundestag begrüßt die BAG SELBSTHILFE es deshalb, dass die gemeindenahe und flächendeckende Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten gestärkt werden soll.

Gleichzeitig stellen Versandhändler aber auch eine Ergänzung zur Vor-Ort-Apotheke dar; so haben sich etwa manche Versand-Apotheken zu sogenannten Spezialversendern entwickelt. „Spezialversender stellen wichtige Hilfestellungen für Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen und Behinderungen bereit. Beispielsweise brauchen viele Spina-Bifida-Betroffene sterile Lösungen von Oxybutinin, die zunächst aufwändig hergestellt und anschließend – möglichst in einem Reinraum - hitzesterilisiert werden müssen. Dieses können jedoch die wenigsten Vor-Ort- Apotheken leisten; Betroffenen müssten sich bei einem Versandhandelsverbot auf die Suche nach neuen Versorgern machen. Auch in anderen Fällen übernehmen die sog. Spezialversender Aufgaben, die die Apotheken vor Ort kaum leisten können -gerade bei seltenen Erkrankungen. Für chronisch Kranke können daher Versandhändler eine wichtige Möglichkeit der Versorgung sein“ kommentiert Dr. Martin Danner den aktuellen Gesetzentwurf. Deswegen befürwortet die BAG SELBSTHILFE die vorgesehene Lösung über das Sozialrecht, die keinen generellen Ausschluss des Versandhandels beinhandelt.

Unzureichend ist der Entwurf jedoch beim Thema Patientenbeteiligung: Wenn nun Versichertengelder für zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen für Betroffene vorgesehen sind, dann sollte die Patientenvertretung hier auch bei ihrer genaueren Ausgestaltung mitberaten. „Bleibt es bei dem derzeitigen Gesetzentwurf, wird die Chance verspielt, dass vor allem typische praktische Versorgungsprobleme und -bedarfe durch die pharmazeutischen Dienstleistungen in den Fokus genommen werden. Deshalb fordert die BAG SELBSTHILFE ein Beteiligungsrecht der maßgeblichen Patientenorganisationen“, unterstreicht Dr. Martin Danner.

 

Dr. Martin Danner
Bundesgeschäftsführer

BAG SELBSTHILFE
Bundesarbeitsgemeinschaft
Selbsthilfe von Menschen mit
Behinderung, chronischer
Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.

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Die BAG SELBSTHILFE mit Sitz in Düsseldorf ist die Dachorganisation von 120 bundesweiten Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen. Darüber hinaus vereint sie 12 Landesarbeitsgemeinschaften und 7 außerordentliche Mitgliedsverbände.

Der BAG SELBSTHILFE sind somit mehr als 1 Million körperlich-, geistig-, sinnesbehinderte und chronisch kranke Menschen angeschlossen, die sowohl auf Bundes- und Landesebene tätig sind als auch auf lokaler Ebene in Selbsthilfegruppen und Vereinen vor Ort.

Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Integration, Rehabilitation und Teilhabe behinderter und chronisch kranker Menschen sind die Grundsätze, nach denen die BAG SELBSTHILFE für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Menschen in zahlreichen politischen Gremien eintritt.

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