BAG SELBSTHILFE begrüßt, dass sich die CDU für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik ausgesprochen hat

Am 16. November 2010 hat sich die CDU auf ihrem Bundesparteitag in Karlsruhe mit einer knappen Mehrheit für ein striktes Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) ausgesprochen.

Im Bundestag soll nun noch ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werden. Im Juni 2010 hatte der Bundesgerichtshof in Leipzig entschieden, dass Gentests an künstlich befruchteten Embryonen erlaubt sind.

Am 16. November 2010 hat sich die CDU auf ihrem Bundesparteitag in Karlsruhe mit einer knappen Mehrheit für ein striktes Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) ausgesprochen. Im Bundestag soll nun noch ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werden. Im Juni 2010 hatte der Bundesgerichtshof in Leipzig entschieden, dass Gentests an künstlich befruchteten Embryonen erlaubt sind.

Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das generelle Verbot der PID. Mit der Präimplantationsdiagnostik können künstlich befruchtete Eizellen noch vor dem Einsetzen in den Mutterleib auf Defekte und Erbkrankheiten untersucht werden. Dies könnte dazu führen, dass Embryonen, die genetische Defekte aufweisen, aussortiert werden. Dies ist aus ethischen Gründen nicht hinnehmbar. „Die Präimplantationsdiagnostik diskriminiert somit Menschen mit Behinderungen, die mit diesen Genmerkmalen leben", sagt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.

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