BAG SELBSTHILFE kritisiert Kürzung der Grundsicherung für Menschen mit Behinderungen

Am 25. Februar haben CDU/CSU, SPD und FDP im Bundestag eine Hartz-IV-Reform beschlossen. Danach sollen erwachsene Behinderte, die bei ihren Eltern leben, zwanzig Prozent weniger an Leistungen bekommen. Dies bedeutet eine Kürzung des Regelsatzes um 68 Euro.

„Diese Kürzung ist ein Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, die Menschen mit Behinderungen das Recht auf Teilhabe und Selbstbestimmung garantiert“, sagt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE. Menschen mit Behinderungen würden aufgrund dieser Minderung der Grundsicherung benachteiligt. „Der Beschluss des Bundestages trifft dabei gerade diejenigen, die besonders auf die Unterstützung unserer Gesellschaft angewiesen sind, da sie nicht aus eigener Kraft zu ihrer Existenzsicherung beitragen können“, so Dr. Danner.

Die BAG SELBSTHILFE lehnt die Entscheidung über die Kürzung der Grundsicherung für Menschen mit Behinderung ab. Sie fordert im Interesse der betroffenen Menschen mit Behinderung die Aufhebung dieses Beschlusses.

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