BAG SELBSTHILFE: Verfügbarkeit lebensnotwendiger Arzneimittel sichern!

BAG SELBSTHILFE fordert Beitritte Dritter zu bestehenden (Medikamentenrabatt-) Verträgen mit den Krankenkassen zuzulassen.

Düsseldorf, 25.02.20. Immer häufiger gibt es Lieferengpässe bei lebensnotwendigen Arzneimitteln, weil die Hersteller der Medikamente die Apotheken nicht beliefern können. Denn es gibt inzwischen viel zu wenige Hersteller von bestimmten Arzneimitteln und diese sind immer weniger in Deutschland und in Europa angesiedelt. 

„Die Nöte der PatientIinnen zeigen sich deutlich bei rabattierten Arzneimitteln. Die aktuellen Lieferengpässe machen die Notwendigkeit einer Nachbesserung der gesetzlichen Regelung ganz deutlich. Aus Sicht der BAG SELBSTHILFE kann eine nachhaltige Versorgung mit lebensnotwenigen Medikamenten nur gesichert werden, wenn der Gesetzgeber die Möglichkeit festschreibt, dass ein dritter Medikamentenhersteller zu bestehenden Rabattverträgen zwischen einem anderen Hersteller und einer Krankenkasse hinzugezogen werden darf“, erklärt Dr Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE. „Im Hilfsmittelbereich besteht eine solche Regelung schon und kompensiert entsprechende Versorgungsprobleme.“

Rabattierte Arzneimittel sind Medikamente, für die Krankenkassen exklusiv Rabattverträge mit bestimmten Arzneimittelherstellern abschließen. Die Krankenkassen sichern so finanzielle Vorteile, eine Garantie für die Verfügbarkeit ist damit aber nicht vertraglich geregelt. Das Nachsehen haben die PatientIinnen.

Gesundheitspolitik

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