BAG SELBSTHILFE: Ja zu notwendigen Verbesserungen in der Pflege – Nein zu Mehrbelastung der Pflegebedürftigen!

BAG SELBSTHILFE begrüßt „Konzertierte Aktion Pflege“, fordert aber Deckelung der Eigenanteile und die gesetzeskonforme Übernahme der Investitionskosten.

Düsseldorf, 04.06.2019. Der Mangel an professionellen Pflegekräften ist so gravierend, dass Pflegebedürftige in manchen Landesteilen inzwischen keinen Pflegedienst mehr finden, der sie versorgen kann. Auch Plätze für die Kurzzeitpflege zur Entlastung pflegender Angehörige sind rar. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt daher die Maßnahmen, die mit der „Konzertierten Aktion Pflege“ gegen diese Unterversorgung ergriffen werden sollen, wie etwa die angestrebten Verbesserungen in der Entlohnung der Pflegekräfte. Allerdings dürfen die dadurch zu erwartenden Kostensteigerungen nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Insbesondere dürfen die bereits heute hohen Eigenanteile nicht weiter steigen. Dazu bedarf es einer grundlegenden Neuausrichtung der Pflegeversicherung.

„Pflegebedürftigkeit wird zunehmend zum Armutsrisiko. Rund ein Drittel der Pflegebedürftigen kann bereits bei einer Unterbringung im Heim die Kosten nicht tragen und muss Unterstützung beantragen. Tendenz steigend. Diese Entwicklung ist nicht akzeptabel“, kritisiert Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE. „Pflegebedürftige und ihre Familien sollten im Normalfall die Eigenanteile schultern können. Im Moment können sie das jedoch nicht. Und darüber hinaus können sie noch nicht einmal abschätzen, wie sich die Eigenanteile in Zukunft entwickeln werden und so kaum sicher Vorsorge betreiben“, so Dr. Martin Danner.

Denn Pflegebedürftige zahlen nicht nur den reinen Pflegeanteil, sondern müssen auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten sowie teilweise auch die Ausbildungskosten der Pflegekräfte tragen.

„Es ist unverständlich, warum Pflegebedürftige Kosten tragen müssen, die Aufgabe der Daseinsvorsorge sind, denn Investitionskosten sind nach dem Gesetz durch die Länder zu finanzieren. Nur einzelne Länder wie Nordrhein- Westfalen kommen aber dieser Verpflichtung nach. Hier ist der Staat in der Pflicht durch eine Finanzierung mittels der Länder oder auch durch einen Bundeszuschuss diesen Anteil zu finanzieren“, macht der Bundesgeschäftsführer deutlich.

Auch die Eigenanteile für die Pflege müssen bundesweit auf einen bestimmten Betrag gedeckelt werden. Dafür bedarf es einer Entkoppelung der Lohnsteigerungen der Pflegekräfte von den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen (sog. Sockel-Spitze-Tausch).

Darüber hinaus muss es natürlich  auch Verbesserungen für den größten Pflegedienst Deutschlands geben – die pflegenden Angehörigen. Denn über 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause auch von ihren Angehörigen gepflegt. Deren psychische Belastungen nehmen kontinuierlich zu. Hilfe bekommen sie aber noch immer zu wenig.

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